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Rasha Nasr
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Frage von Philipp S. •

Wie werden Sie es rechtfertigen, dass mit der Reform des IFG dieses praktisch abgeschafft wird und es den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr möglich ist, das staatliche Handeln zu kontrollieren?

Sehr geehrte Frau Nasr,

im Verlauf dieser Woche wurde durch die Seite fragdenstaat.de bekannt, dass das Informationsfreiheitsgesetz, entgegen den Ankündigungen im von Ihrer Partei unterzeichneten Koalitionsvertrag, de facto abgeschafft werden soll. Unter anderem soll es nur noch mit berechtigten Interesse möglich sein Anfragen nach dem IFG zu stellen, Organisationen wie Amnesty International oder fragdenstaat.de sollen keinen Auskunftsanspruch mehr haben und Anfragen sollen nicht mehr bei einer Obergrenze von 500 € kostenmäßig gedeckelt werden.

Da stellt sich mir als Bürger die Frage, wie Sie sich zu diesem geplanten Bruch eines der wichtigsten Merkmale unserer Demokratie, nämlich dem Recht der Bürger staatliches Handeln zu hinterfragen und zu kritisieren, positionieren.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.

Die SPD-Bundestagsfraktion und ich unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.

Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion und mir geben.

                                                      

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