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Rasha Nasr
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Frage von Melinda S. •

Werden Sie sich gegen die Budgetierung der ambulanten Psychotherapie stark machen?

Sehr geehrte Fr. Nasr,

hier ein paar Fakten, die für amb. PT sprechen:

• Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten: Rund 17–20 % der Kinder und Jugendlichen in Deutschland weisen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten oder psychische Störungen auf (RKI, COPSY-Studie).

• Psychische Erkrankungen als Ursache für Berufsunfähigkeit: Etwa 34–36 % aller neuen Berufsunfähigkeitsfälle gehen auf psychische Erkrankungen zurück. Damit sind sie seit Jahren der häufigste Grund.

• Menschen mit Depression: Etwa 8–9 Millionen Menschen in Deutschland erkranken im Laufe eines Jahres an einer behandlungsbedürftigen Depression; die 12-Monats-Prävalenz liegt bei rund 8 % der erwachsenen Bevölkerung.

• Volkswirtschaftliche Kosten: Psychische Erkrankungen verursachen jährlich mehr als 150 Milliarden Euro direkte und indirekte volkswirtschaftliche Kosten.

• Arbeitsunfähigkeit: Psychische Erkrankungen verursachen rund 17 % aller Arbeitsunfähigkeitstage und gehören zu den häufigsten Gründen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.

vielen Dank für Ihre Frage und die inhaltliche Einordnungen. 

Ich habe mich heute bei der Abstimmung über das "Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung" enthalten. Ich habe viele Zuschriften von Psychotherapeutinnen und -therapeuten bekommen. Die Kritik verstehe ich sehr gut. Allerdings sind andere Punkte in diesem Gesetzespaket notwendig, um das drohende Milliardendefizit der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 18 Milliarden Euro im Jahr 2027 abzuwenden.

Unabhängig davon haben wir die Sorgen der psychotherapeutischen Verbände hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihrer Praxen ausdrücklich aufgegriffen. Deshalb haben wir weiteren Antrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, unmittelbar nach der Sommerpause weitere gesetzliche Regelungen vorzulegen. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung der Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen sowie zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für definierte psychotherapeutische Leistungen im Umfang von ca. 100 Mio. Euro. Damit setzen wir ein klares politisches Signal, dass wir die psychotherapeutische Versorgung weiter stärken wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Rasha Nasr 


 

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