
Wann und in welcher Form genau eine Anpassung der aktuellen gesetzlichen Grundlage erfolgt, ist uns leider momentan nicht bekannt.
Fräulein Blomberg (Gütersloh)
Wann und in welcher Form genau eine Anpassung der aktuellen gesetzlichen Grundlage erfolgt, ist uns leider momentan nicht bekannt.
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Für die Regelung der Kinderkrankentage ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig.
Für die Regelung der Kinderkrankentage ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig.
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Die vollständige und endgültige Abschaffung der Beiträge kann nur durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes erreicht werden. Die Landesregierung und das zuständige Kommunalministerium haben sich vorgenommen, diese Änderung und damit die Abschaffung der Beiträge vorzunehmen.