(...) Sie sprechen jedoch das Weisungsrecht für Staatsanwälte an. Die Staatsanwaltschaften und ihre Beamten sind zwar eigenständige Organe der Rechtspflege, nicht aber Teil der rechtsprechenden Gewalt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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