
Ihre Frage ist sehr allgemein und rhetorisch gehalten, daher fällt es mir schwer, Ihnen hierzu eine konkrete Antwort zu geben.
Tobias Koch
Ihre Frage ist sehr allgemein und rhetorisch gehalten, daher fällt es mir schwer, Ihnen hierzu eine konkrete Antwort zu geben.
Im Deutschen Bundestag herrscht nach wie vor grundsätzlich für alle Abgeordneten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der eigenen Büroräume und des Arbeitsplatzes die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 regeln die einzelnen Bundesländer in der Tat selbst die Vergütung ihrer Lehrer. Beamte werden nach dem Dienstrecht und den entsprechenden Besoldungstabellen des Landes vergütet. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer werden oftmals nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt.
Ich kann Ihre Einschätzung einer grundsätzlichen Diskriminierung gegenüber älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jedoch nicht teilen.
Bereits seit 2013 gibt es den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr.
Zu diesem Thema sind bereits im März und April dieses Jahres Fragen an mich über dieses Portal gestellt worden. Ich darf daher auf meine Antworten zu den anderen Fragen verweisen.