
(...) Als Hauptproblem beim Einsatz von Laubbläsern gilt der Lärm, da diese ähnliche Lautstärken wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer erreichen können. Aus diesem Grund dürfen Laubbläser in Wohngebieten wochentags nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht benutzt werden. (...)