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Ralph Brinkhaus
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Frage von Max S. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Max S. bezüglich Haushalt

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
Mit großer Sorge sehe ich die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in unserem Land. Den Menschen werden in dieser Zeit hohe Lasten auferlegt, die sie dennoch bereit sind zu schultern. Allerdings ist die Aufnahme neuer Schulden in Höhe von mindestens 161 Mrd. Euro für den Haushalt 2021 beängstigend.
Meine Frage: Welchen Anteil kann die Politik leisten, um zur Konsolidierung des Haushaltes 2021 beizutragen? Halten Sie daher eine deutliche Verkleinerung des Bundestages aus diesem Grunde für angemessen?
Was hielten Sie weiterhin von einer Verringerung der Anzahl der Bundesländer? Brauchen wir wirklich 16 Bundesländer, insbesondere 3 Stadtstaaten?

Mit freundlichen Grüßen
M. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zur weiteren Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in unserem Land über Abgeordnetenwatch.

Vor den abschließenden Haushaltsberatungen habe ich im Deutschen Bundestag erneut eine zügige Rückkehr zur Normalregelung der Schuldenbremse angemahnt. Für uns als Union ist dieser Punkt zentral. Es ist für mich eine Frage der Generationengerechtigkeit, dass die Belastung, die in unserer Generation entstanden ist, auch möglichst von unserer Generation getragen wird. Andere Generationen werden ihre eigenen Probleme haben, deren Lösung sie auch finanzieren müssen. Deswegen ist es richtig, dass wir 2023 damit anfangen, die Schulden zu tilgen und die Haushaltspolitiker eine vergleichsweise kurze Tilgungsfrist gesetzt haben.

Sie fragen zu Recht, wie wir aus dieser Krise rauskommen und wie wir diese finanziellen Belastungen tragen können: Indem wir jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Wirtschaft schnell wieder an den Start kommt. Höheres Wirtschaftswachstum bedeutet nämlich auch mehr Einnahmen für den Staat. Dieses Wachstum erreichen wir durch eine gute Wirtschaftspolitik und gezielte Investitionen in Zukunftstechnologien.

Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag bereits am 8. Oktober 2020 dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für eine Wahlrechtsreform zugestimmt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um ein weiteres unkontrolliertes Anwachsen der Bundestagsgröße zu verhindern. Detaillierte Informationen zum Thema Wahlrechtsreform finden Sie hier:

https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/das-wahlrecht-wird-wetterfest-0

Was Ihre Frage nach unserer föderalen Ordnung betrifft: Die föderale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Selbst eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat könnte sie nicht abschaffen. Dafür sorgt die sogenannte Ewigkeitsklausel in Artikel 79.

Anders ist es mit den Ländergrenzen: Artikel 29 erlaubt es, das Bundesgebiet neu zu gliedern, "um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen können". Die Hürde dafür ist hoch: "Maßnahmen der Neugliederung ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf." An einer solchen Volksabstimmung scheiterte 1996 die Fusion der Bundesländer Berlin und Brandenburg. Grundsätzlich scheint es mir daher sinnvoller und zielführender, die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern weiter zu optimieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

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