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Frage von Richter M. •

Frage an Ralf Wieland von Richter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag, sehr geehrter Herr Wieland,

Vielen Dank für die Möglichkeit eine Frage an Sie zu richten. Seit zwei Monaten haben meine Kollegen und ich kein Arbeitslohn/Gehalt bekommen. Der Arbeitgeber scheint eine drohende Insolvenz zu verzögern. Wer kann mir rasch helfen. Die Arbeitsagentur hilft nicht. Der Kühlschrank ist leer und die Miete nicht bezahlt. Gibt es niemanden der sich für diese Probleme interessiert?

Vielen Dank im Voraus

Matthias Richter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist aus meiner Sicht höchst problematisch, da das so genannte „Insolvenzgeld“ nur von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden kann, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet ist - Sie sprachen diesen Aspekt ja selbst an.

Sollten Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen vor diesem Hintergrund den begründeten Verdacht haben, dass Ihr Arbeitgeber eine mögliche Insolvenz verschleppt, kann ich Ihnen nur dringend raten, schnellstmöglich – ggf. auch unter Einbeziehung des Betriebsrats o.ä. – einen Anwalt einzuschalten und das Arbeitsgericht anzurufen.

Auch ein weiterer Punkt ist nicht zu unterschätzen: Sollte Ihr Arbeitgeber in der Zeit, in der Sie keinen Lohn bzw. Gehalt ausgezahlt bekommen haben, auch der Sozialversicherung – bspw. Ihrer Krankenkasse – die Beiträge vorenthalten haben, handelt es sich um eine Straftat! Ich empfehle daher dringend, auch bei Ihren Sozialversicherungsträgern entsprechende Erkundigungen einzuholen. In der Regel wird die Krankenkasse in einem solchen Fall dann auch selbst tätig und leitet entsprechende Maßnahmen ein.

All dies kann aber nur dazu führen, dass gerichtlich festgestellt wird, dass Ihr Arbeitgeber tatsächlich insolvent ist. Erst dann könnten sie – ggf. für einige Monate rückwirkend - Anspruch auf Insolvenzgeld geltend machen.

Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen muss ich abschließend noch darauf Hinweisen, dass meine Auskunft eine fachanwaltliche Beratung keinesfalls ersetzen kann! Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen dennoch geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Ralf Wieland