Antwort 05.03.2026 von Ralf Stegner SPD
Der Familiennachzug ist grundsätzlich weiterhin gesetzlich möglich. Lediglich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde per Gesetz für zwei Jahre ausgesetzt.

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Der Familiennachzug ist grundsätzlich weiterhin gesetzlich möglich. Lediglich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde per Gesetz für zwei Jahre ausgesetzt.
Bei diesem sehr ernsten Thema halte ich es für wichtig, zwischen belegten Tatsachen, laufenden Ermittlungen und politischen Schlussfolgerungen klar zu unterscheiden.
Die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns durchaus bekannt und wurde auch bereits im parlamentarischen Verfahren und insbesondere im 23. Ausschuss für Digitales thematisiert.