Wie kann ein Ministerium genau entgegen dem Willen der Bevölkerung, gegen bestehende Gesetze und dem Koalitionsvertrag agieren? Was tun Sie für die Energie- und Wärmewende?
13 Jahre war ich in der Windkraft tätig, bis Herr Altmeier und Kumpane mich arbeitslos gemacht haben. Jetzt will Frau Reiche einen 2. Anlauf zum Abwürgen der demokratischen Energiewende starten. Alle seriösen Experten widersprechen Frau Reiche, weil sie Überkapazitäten bauen will, die alle Energie noch viel teurer machen. Wir benötigen mehr Solar- und Windenergie und dann die Intelligenz, die Überschüsse sinnvoll zu lenken. Wir müssen im Sommer die Energie für den Winter einsammeln und einlagern, in Form von H2 oder CH4. Wir können Wasserstoff! Ich war 25 J Mitglied im DVW. Wir brauchen Wasserstoff. Ihn selbst zu erzeugen aus den Überschüssen, kann D zum Vorreiter in diesem Bereich machen. Die PV-Industrie wurde schon vertrieben, wenn wir jetzt noch das Handwerk dazu lahmlegen, dann sitzen wir bald wieder am Lagerfeuer als Jäger und Sammler.
Bitte stärken Sie unser Handwerk, das Engagement der Bürger, die Innovation beim H2, die Demokratie durch Beteiligung und Mitsprache.

Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Anregungen. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie angesichts der aktuellen Debatten zur Energiepolitik frustriert sind – gerade, wenn man selbst lange in der Branche gearbeitet hat und die Folgen politischer Fehlentscheidungen unmittelbar zu spüren bekam.
Zu Ihrer Frage: Ein Bundesministerium kann im Rahmen seiner Zuständigkeiten politische Vorschläge, Gesetzesentwürfe oder Verordnungen vorbereiten. Rechtsverbindlich werden diese jedoch erst, wenn sie innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und anschließend im Bundestag beschlossen werden. Bestehende Gesetze – wie das Klimaschutzgesetz – bleiben bis zu einer Änderung selbstverständlich in Kraft. Der Koalitionsvertrag ist zudem eine politisch verbindliche Grundlage für die Regierungsparteien, die allerdings nicht juristisch einklagbar ist.
Wenn Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) Kürzungen bei der Solarförderung oder die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen vorschlägt, handelt es sich daher zunächst um Diskussionspunkte, nicht um geltendes Recht. Solche Überlegungen widersprechen allerdings wesentlichen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und laufen auch den Zielen des Klimaschutzgesetzes sowie den internationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen zuwider. Genau deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion hier klar Position bezogen: Unsere Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker – etwa Nina Scheer, Armand Zorn und SPD-Parteivorsitzender Lars Klingbeil – haben deutlich gemacht, dass Kürzungen bei der Förderung erneuerbarer Energien die Energiewende gefährden, Investitionssicherheit untergraben und die Versorgungssicherheit schwächen würden.
Private Haushalte, Bürgerenergie-Initiativen und das Handwerk sind tragende Säulen der Energiewende und brauchen stabile Rahmenbedingungen. Wir setzen deshalb auf einen beschleunigten Netzausbau, den Ausbau von Speicherkapazitäten und die intelligente Nutzung von Überschüssen – zum Beispiel durch die Umwandlung von Solarstrom in Wasserstoff für die saisonale Speicherung. Grüner Wasserstoff ist aus unserer Sicht ein zentraler Baustein für Industrie, Wärme und Versorgungssicherheit.
Kürzungen bei der Förderung erneuerbarer Energien lehnen wir ab. Sie würden Abhängigkeiten von fossilen Importen verlängern, Klimaziele in Gefahr bringen und die Energiekosten für alle erhöhen. Unsere Linie ist klar: Die Energiewende muss mit Tempo, Verlässlichkeit und breiter gesellschaftlicher Beteiligung weiter vorangebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner