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Ralf Stegner
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Frage von Stefan E. •

Warum wollen Sie die steuerliche Wahlfreiheit von Ehepaaren abschaffen und uns bevormunden, anstatt uns selbst entscheiden zu lassen, wie wir uns veranlagen?

Sehr geehrter Herr Stegner,

ich schreibe Ihnen, da ich die Debatte um die Abschaffung des Ehegattensplittings mit großer Sorge verfolge. Für mich und viele andere Paare ist das Splitting ein Ausdruck von Wahlfreiheit: Wir können uns heute bereits aktiv entscheiden, ob wir die Einzelveranlagung wählen oder gemeinsam veranlagt werden möchten.

Die geplante Reform wird oft mit „Gleichberechtigung“ begründet. Aus meiner Sicht ist es jedoch das Gegenteil von Gleichberechtigung, wenn der Staat Paaren vorschreibt, welches Lebensmodell sie zu führen haben, indem er ihnen die steuerliche Flexibilität nimmt.

Warum wollen Sie uns diese bestehende Wahlfreiheit entziehen? Warum vertrauen Sie den Bürgern nicht zu, selbst zu entscheiden, welches Steuermodell am besten zu ihrer individuellen Lebenssituation passt?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan E.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die generelle Fragestellung bei der Debatte um eine Reform des Ehegattensplittings ist meines Erachtens die Überlegung, welche Lebenssituationen der Staat konkret zusätzlich fördern möchte – das Ehegattensplitting ist ja eine explizite Besserstellung gegenüber einzeln veranlagten Personen. Prinzipiell finde ich, dass eine solche Förderung dann weiterhin Sinn ergibt, wenn sie Kindern zugutekommt; insofern kann ich mich mit dem Grundgedanken eines Familiensplittings besser abfinden als mit einer reinen Abschaffung des Ehegattensplittings.
Allgemein gesprochen gibt es für mich im Bereich der Steuerpolitik aktuell allerdings dringlichere Projekte als eine Reform des Ehegattensplittings: Wiedereinführung der Vermögensteuer, Reform der Erbschaftsteuer und Anpassung der Reichensteuer – letzteres haben wir in den Verhandlungen mit der Union bereits durchsetzen können.


Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner

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