Warum wird Rente aus Versorgungswerk nicht bezuschußt, s.d. Rentner 20,65 % ! Für KV u. PV, auch auf Betriebsrente anstatt "nur" 13,95 % wie bei Dt. Rentenvers.g. ? Diskriminierung der Akademiker.

Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Unterschiede bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand beruhen nicht auf der beabsichtigten Benachteiligung bestimmter Gruppen, sondern ergeben sich aus den unterschiedlichen Systemen. Wer eine gesetzliche Altersrente bezieht, ist in der Regel pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner. Dort übernimmt die Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil, sodass die Belastung zwischen Rentenversicherung und Rentner geteilt wird.
Bei Renten aus berufsständischen Versorgungswerken oder aus betrieblichen Versorgungssystemen ist das anders: Sie gehören nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, deshalb gibt es auch keinen Zuschuss. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen in diesen Fällen vollständig selbst getragen werden. Wer nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, sondern freiwillig gesetzlich versichert bleibt, zahlt zudem auf sämtliche Einkünfte Beiträge – also auch auf Mieten oder Kapitalerträge.
Diese Regelungen sind historisch gewachsen und keine gezielte Diskriminierung, führen aber dazu, dass gerade viele Akademikerinnen und Akademiker in freien Berufen spürbar stärker belastet werden. Deshalb werben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten seit Langem für eine solidarische Bürgerversicherung, die alle Einkommensarten einbezieht und die Beitragslast gerechter verteilt. Erste Schritte wie der Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen auf Betriebsrenten waren richtig, reichen aber nicht aus. Für mehr Fairness und Transparenz sind strukturelle Reformen notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner