Warum setzt die SPD sich nicht massiv für due Wiedereinführung der Vermögenssteuer ein?

Sehr geehrter Herr G.,
herzlichen Dank für Ihre Frage zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer – ein Anliegen, das uns als SPD besonders wichtig ist. Unser Ziel ist eine gerechtere Gesellschaft, in der große Vermögen einen größeren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten, während die arbeitende Mitte gezielt entlastet wird. Deshalb setzen wir uns für die Wiedereinführung einer verfassungskonformen Vermögenssteuer sowie für eine zeitgemäße Reform der Erbschaftsteuer ein.
Die im Sommerinterview von Kanzler Friedrich Merz getätigte Behauptung, die Vermögenssteuer sei verfassungswidrig und könne daher nicht wieder eingeführt werden, stimmt so faktisch nicht. Die Vermögenssteuer ist ausdrücklich im Grundgesetz verankert (Artikel 106). Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 lediglich beanstandet, wie damals Vermögen bewertet wurde, aber nicht die Steuer als solche. Eine verfassungskonforme Ausgestaltung bleibt jederzeit möglich – es hat bislang einfach am politischen Willen für entsprechende gesetzliche Anpassungen gefehlt. Denn in der vergangenen Legislaturperiode haben FDP und Union entsprechende Reformvorschläge der SPD blockiert – und auch heute lehnt die CDU/CSU die Wiedereinführung ab, obwohl die Zustimmung in der Bevölkerung groß ist. Wir als SPD wollen, dass starke Schultern mehr tragen. Unser Vorschlag für eine Vermögenssteuer: Sie setzt erst ab einem Nettovermögen von zwei Millionen Euro pro Person an, verschont Unternehmenssubstanz und richtet sich gezielt an große, kapitalmarktbasierte Spitzenvermögen. Das ist sozial gerecht, ökonomisch sinnvoll und klar verfassungsrechtlich umsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner