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Frage von Petra F. •

Beamte bezahlen weder Rentenbeiträge ein noch Arbeitslosenbeiträge, für Krankenk.beiträge erh. sie Beihilfe etc . Warum wurde Rente der Angest. wegen Diskriminierung d. Beamt.pen. doppelt besteuert ?

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Sehr geehrte Frau P.,

ich verstehe Ihren Unmut sehr gut, denn die Unterschiede zwischen den Versorgungssystemen für Beamte und Angestellte gehören seit Jahren zu den großen Baustellen deutscher Sozialpolitik. Tatsächlich ist es so: Beamte müssen während ihrer beruflichen Laufbahn keine Beiträge zu Arbeitslosen-, Renten- oder Krankenversicherung abführen. Sie erhalten im Ruhestand eine Pension direkt aus dem Staatshaushalt und bekommen als Krankenversicherung oft Beihilfe – das heißt, der Staat übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Angestellte dagegen zahlen ihr Leben lang ins System ein und finanzieren ihre Krankenversicherung komplett selbst.

Umso ärgerlicher ist es für viele, dass gerade bei der gesetzlichen Rente die sogenannte „Doppelbesteuerung“ entstanden ist: Wer jahrelang Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt hat, muss jetzt im Alter auf die Rentenzahlungen erneut Steuern entrichten. Das ist keine gerechte Lösung und trifft besonders die Angestellten schwer – während die Beamtenpension steuerlich weiterhin vergleichsweise privilegiert bleibt. Ich halte diese Ungleichbehandlung für falsch und fordere seit Langem, dass wir endlich zu einem solidarischen System kommen, wie es in Österreich schon Realität ist: Alle Erwerbstätigen – egal ob angestellt, verbeamtet oder selbstständig – zahlen gemeinsam ein und bekommen eine verlässliche, berechenbare Altersabsicherung. Und – das ist mir wichtig – keine Tricks bei der Besteuerung. Wer eingezahlt hat, darf im Alter nicht noch einmal zur Kasse gebeten werden! Zwei-Klassensysteme bei der Alterssicherung sind aus der Zeit gefallen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Stegner

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