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Philipp Bruck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sabrina B. •

Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um den Widerspruch zwischen dem EU-Mercosur-Deal und den EU-Zielen zum Verbrenneraus und zur Reduktion des Pestizideinsatzes und des Fleischkonsums zu beseitigen?

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Ich kann Ihnen keine Lösung präsentieren, die diesen Widerspruch einfach beseitigen würde. Es bleibt ein Dilemma zwischen Freihandel und dem Wunsch, sich von China unabhängiger zu machen, und den möglichen Folgen eines solchen Abkommens. Entscheidend wird es sein, wie die Regeln festgelegt sind, die beispielsweise Regenwaldrodungen unterbinden und Rindfleisch- wie auch Futtermittelimporte generell vermeiden.

In einigen Punkten können diese Befürchtungen etwas entschärft werden: so sind Übergangsfristen meist von 10 Jahren, bei sensiblen Produkten von bis zu 15 Jahren vorgesehen. Diese sollen die Produktion in den Mercosur-Ländern schützen. Das Überschwemmen südamerikanischer Länder mit Verbrennern soll damit verhindert werden. Unabhängig vom Mercosur-Vertrag gilt die neue Verordnung gegen Entwaldung auf EU-Ebene, die Produkte, die mit Entwaldung oder Waldschädigung verbunden sind (Soja, Rinder, Palmöl, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz), effektiv ausschließt. Für die Einfuhr von Soja aus den Mercosur-Ländern in die EU gilt zu berücksichtigen, dass die Zollsätze für Sojabohnen und Sojamehl ohnehin bereits bei null liegen. Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit zudem eine Verordnung auf Basis des Pflanzenschutzgesetzes. Der Anwendungsbereich betrifft bestimmte Pflanzenschutzmittel, deren Wirkstoffe bestimmte gesundheitsschädliche Eigenschaften haben und auf EU-Ebene nicht genehmigt sind. Die EU-Vorschriften zu den Rückstandshöchstgehalten müssen bei der Einfuhr von Produkten aus Drittstaaten weiterhin streng überwacht und implementiert werden. Dadurch kann auch weiterhin gewährleistet werden, dass maßgebliche Rückstandshöchstgehalte nicht überschritten werden.

Dies alleine würde die Anwendung umfangreicher sozialer und ökologischer Standards allerdings nicht garantieren. Auf Betreiben der Grünen-Bundestagsfraktion hat die Ampelkoalition deshalb die Bedingungen für eine Ratifizierung des EU-Mercosur-Abkommens klar festgelegt. Dazu gehört der Abschluss einer praktisch durchsetzbaren Zusatzvereinbarung zum Schutz und Erhalt der bestehenden Waldflächen.

Ein Gutachten, das im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion erstellt wurde, zeigt konkret auf, wie sich ein verbindliches Waldschutzinstrument im Rahmen einer Vertragsergänzung völkerrechtlich in das Abkommen einbinden lässt. Neben umsetzbaren und überprüfbaren Verpflichtungen zum Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsschutz muss eine praktisch durchsetzbare Zusatzvereinbarung zum Schutz und Erhalt bestehender Waldflächen abgeschlossen werden. Das bekannt gewordene Auslegungsinstrument der EU-Kommission entspricht diesen Anforderungen nicht, es brächte keine substanziellen Verbesserungen des Waldschutzes – zu diesem Schluss kommt das Gutachten der Grünen.

Im Ergebnis bedeutet das: Es kommt auf die Details der Regelungen an. Die Maßnahmen werden derzeit von der EU-Kommission sondiert. Und wenn das Abkommen inkraft tritt, braucht es wirksame Kontrollen.

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