AgNes-Entwurf bedroht GGV: Mieter zahlen Prosumeraufschlag mehrfach, EFH-Besitzer nur einmal. Werden Sie sich für das Prinzip „Eine PV-Anlage, ein Aufschlag“ auch bei der Gebäudeversorgung einsetzen?
Der AgNes-Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur bedroht die 2024 eingeführte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Geplant ist ein „Prosumeraufschlag“ (ca. 125–160 €/Jahr), der bei der GGV pro teilnehmendem Mieter (Marktlokation) anfällt. Im Gegensatz dazu zahlen Besitzer von Einfamilienhäusern oder Mieterstrom-Teilnehmer den Aufschlag nur einmal pro PV-Anlage.
Laut Analyse des 1000 GW Instituts (Daniel Fürstenwerth) übersteigt dieser Aufschlag bei GGV-Modellen oft die erzielbare Stromkosteneinsparung. Dies trifft Mieter kleiner Wohnungen am härtesten und macht die GGV wirtschaftlich unmöglich. Damit werden Ziele wie Verursachergerechtigkeit, Verbraucherschutz und Systemdienlichkeit klar verfehlt. Gerade in Mehrfamilienhäusern ist Solar am sinnvollsten, weil der Strom meißt überhaupt nicht ins Netz eingespeist wird, sondern an Ort und Stelle verbraucht wird. Ein höheres Netzentgelt macht allein aus diesem Grund technisch keinen Sinn.

