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Peter Weiß
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Frage von Ramona G. •

Frage an Peter Weiß von Ramona G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Weiß,

ich bin Beamtin einer Kommune in Brandenburg und wurde 1994 verbeamtet. Meine Regelaltersrente beginnt mit 66 Jahren (2024). So könnte ich auch in Pension gehen und hätte dann 49 Arbeitsjahre. Davon 19 Jahre in der Rentenversicherung und 30 Jahre im Beamtenverhältnis. Zusammen habe ich dann als Frau 49 Arbeitsjahre. Die neue Rente mit 63 nach 45 Arbeitsjahren bezieht nur auf "Beitragsjahre" und laut gestriger Fernsehrunde bei Maybritt Illner sind die Beamten hier außen vor! Die Beamten in Land Brandenburg haben in den letzten Jahren reichliche Einschnitte hinnehmen müssen (Vorletzter im Besoldungsränking, Null Sonderzuwendung ab 2013 21,00 Euro). Sind die Beamten hiervon wieder nicht betroffen? Ich bitte Sie, im Bereich der Versorgung (Ländersache) hier eine bundeseinheitliche Regelung zu finden. Ich bin seitdem die Hoheiten auf die Länder übertragen wurden, bin ich nicht mehr Stolz Beamtin zu sein, da das Land Brandenburg uns nur noch als Kostenfaktor betrachtet. Die Förderalismusreform war ein großer Fehler und sollte schon schnell wie möglich rückgängig gemacht werden. Eigentlich sollte alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein und auch gleich behandelt werden, das ist hier seit Jahren nicht der Fall.

Freundliche Grüße aus dem Spreewald

Ramona Gubatz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Gubatz,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Dezember 2013. Mit Interesse habe ich dieses gelesen und zur Kenntnis genommen.
Wir wissen, was die Menschen im öffentlichen Dienst für unser Land leisten. Daher sind wir für die Beibehaltung der Beamtenversorgung in ihrer gegenwärtigen Form. Bei Beamtenpensionen und der Rentenversorgung handelt es sich um zwei grundlegend verschiedene Altersversorgungssysteme. Im direkten Vergleich zum vorhergehenden Verdienst liegen die Pensionen gegenüber den Renten höher. Dabei wird aber nicht berücksichtigt, dass die Pensionen voll besteuert werden und betriebliche Renten im Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausgewiesen sind. Wäre der Beamte Angestellter, würde er Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge aus der Zusatzversorgungskasse erhalten. Zudem wird auch die gesetzliche Rentenversicherung durch Steuermittel finanziert, sodass Beamte an deren Finanzierung mitbeteiligt sind. Die Änderungen im Rentenrecht wurden außerdem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. Auch bei den Beamtinnen und Beamten wird die Altersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben und der Pensionsanstieg durch demografische Faktoren gebremst. Der Bund hat gemäß Artikel 33 Grundgesetz für eine angemessene Altersversorgung seiner Beamten zu sorgen. Dieser Verantwortung kommen wir auch in Zukunft nach.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB