Peter Stein
CDU
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Frage von fritz a. •

Frage an Peter Stein von fritz a. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Meine frage an Sie: Was bekomme ich eigentlich als deutscher Staatsbürger für Sozialleistungen, wenn ich mich in Spanien oder Italien,Rumaenien,Bulgarien Arbeitslos oder als Mittellos melde und 3 Kinder im Schlepptau habe?
Muessen diese Staaten mir auch Sozialhilfe und Kindergeld bezahlen,wenn ich mich in einem dieser Staaten aufhalte oder lebe als Deutscher?.

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Amberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Frage nach Höhe und Art der Sozialleistungen, die Ihnen im Ausland gewährt werden, ist nicht pauschal zu beantworten.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Zahlungen von Sozialleistungen in der Europäischen Union (EU) in der Regel unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit sind. Zur Ausnahme weiter unten. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Zahlungen sind Ihr Wohnort sowie Ihre wirtschaftliche Situation. Sie zielen mit Ihrer Frage nun darauf, dass Sie arbeitslos respektive mittellos sind und infolgedessen auf Transferzahlungen angewiesen sind. Ausschlaggebend ist somit Ihr Wohnort. Sollten Sie also, wie von Ihnen beispielhaft erwähnt, zu dem Zeitpunkt in Spanien wohnhaft sein, würden Sie den dortigen Regelungen unterliegen, wonach sich auch Art und Höhe der Leistungen ergeben. Sollten Sie beispielsweise aber nur kurzzeitig (weniger als zwei Jahre) zur Erwerbstätigkeit in einem Gastland leben, sind Sie weiterhin dem sozialen Sicherungssystem Ihres Heimatlandes angeschlossen. In einigen Fällen ist es möglich, sofern Ihre Familienangehörigen einem anderen Sicherungssystem angehören als Sie, dass mehrere Staaten zuständig sein könnten. In diesem Fall verständigen diese sich untereinander zur Klärung der Zuständigkeit. In jedem Fall erhalten Sie die höchstmöglichen Leistungen. Generell ist zu beachten, dass keine einheitlichen Regelungen existieren. Die Ausgestaltung der sozialen Systeme und damit Art und Höhe etwaiger Leistungen obliegt den Nationalstaaten. Unterschiede bestehen darüber hinaus in der Gewährung von Leistungen wie Sozialhilfe oder Kindergeld. Genaue Aussagen können nur bei einem konkret vorliegenden Fall getroffen werden.
Zu beachten ist ferner, dass es den Staaten frei steht, Ausschlusskriterien zu benennen. Hier ist ein aktueller Fall aus Deutschland am Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig, bei dem es um die etwaige Gewährleistung von Grundsicherung geht, sofern der Antragsteller aus anderen Gründen als der Arbeitssuche, folglich lediglich dem Bezug von Sozialleistungen, in das Gastland einreist. Der Generalstaatsanwalt des EuGH vertritt hierbei die Position, und gibt damit den Mitgliedstaaten Recht, dass Ausschlusskriterien in solchen Fällen mit EU-Recht vereinbar sind. Die Gewährleistung und Zuständigkeit der Staaten bei Sozialleistungen ist demnach, abgesehen von den oben genannten Kriterien und Regularien, an Ihre Absicht gebunden, dass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen.

Ich hoffe, Ihre Frage hiermit hinreichend beantwortet zu haben. Nähere Informationen erhalten Sie bei der EU, auf deren Internetseite ( www.europa.eu ) oder den Kontaktbüros.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Stein, MdB