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Peter Meiwald
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Frage von Urs S. •

Frage an Peter Meiwald von Urs S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Meiwald,
als umweltpolitischer Sprecher der Grünen hatten Sie unter anderem am "Grünen Wertstoffgesetz" mitgewirkt ( http://www.peter-meiwald.de/bericht-zur-veranstaltung-gruenes-wertstoffgesetz-oekologisch-praktisch-transparent/ ).
Dieses enthält viele sinnvolle Ansätze, behandelt das Thema "Elektroschrott" und dessen illegalen Export aber nur am Rande.
Fakt ist allerdings, das sowohl das Volumen als auch die negativen Auswirkungen von Elektroschrott immer größer werden, sowohl im Inland als auch im Ausland.

(Siehe zum illegalen Export u.a. Studie des Umweltbundesamtes, 2010: "Es wird davon ausgegangen, dass der Großteil der Altgeräte aus den 155.000 Tonnen das System nach dem Elektro-Gesetz nicht durchlaufen hat."
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/optimierung-steuerung-kontrolle
oder zu den negativen Auswirkungen "E-waste: An assessment of global production and environmental impacts."
http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0048969709009073 )

Wie Sie wissen, steht nun die Abstimmung über die bisher wohl größte Novelle des Elektro Gesetzes ("ElektroG") an, das unter das "Eindämmen illegaler Exporte von Elektro- und Elektronikaltgeräten" zum Ziel hat.
(Referentenentwurf, veröffentlicht in November 2014: http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/wasser-abfallwirtschaft-download/artikel/gesetz-zur-novellierung-des-elektro-und-elektronikgeraetegesetz-elektrog/ )

Meine zwei Fragen:
Wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf im Allgemeinen?
Werden Sie sich für eine Eindämmung der illegalen Elektroschrott-Exporte einsetzen, die Über die EU-Richtlinie (2012/19/EU) hinaus geht?

Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Steurer,

vielen Dank für Ihre Fragen zum neuen ElektroG. Der Gesetzentwurf aus dem BMUB wurde im November vorgelegt, es gibt - Stand jetzt - leider noch keinen Kabinettsbeschluss. Erst nach dem Kabinettsbeschluss wird das parlamentarische Beratungsverfahren losgehen. Daher kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt zunächst nur eine erste Einschätzung geben.

Im Vergleich zum ersten Entwurf für ein neues ElektroG und nach der Anhörung der Länder und Verbände wurden einige entscheidende Details abgeändert. Wir Grüne setzen uns schon seit geraumer Zeit für deutlich verbesserte Rückgabemöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher ein (siehe http://www.gruene-bundestag.de/?id=399053 ) . Die im Gesetz vorgesehene Rücknahmepflicht im Handel wurde jetzt aber auf ein Minimum zurückgestutzt - nämlich genau auf das, was die EU vorschreibt. Nur noch Elektromärkte mit einer Verkaufsfläche von über 400m2 müssen Elektrogeräte oder Elektrokleingeräte zurücknehmen, große Supermärkte werden aus der ursprünglich geplanten Rücknahmeverpflichtung entlassen. Dieses bedauern wir sehr, da hätte die Regierung deutlich ambitionierter herangehen können und bessere Lösungen finden müssen, denn gerade durch Discounter werden inzwischen sehr viele Elektrogeräte in den Umlauf gebracht.

Ein weiterer Punkt, der uns im aktuellen Entwurf fehlt, ist die Stärkung des Produktdesigns in Richtung Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit. Aus Grüner Sicht fehlt eine Verpflichtung für die Hersteller, dass alle Batterien und Akkus vom Nutzer entnehmbar zu gestalten sind, und dass Geräte nicht unnütz verklebt werden dürfen, so dass sie nicht geöffnet werden können. So werden Reparaturen von vorne herein verhindert. Das ist nicht ressourceneffizient.

Insgesamt zeichnet sich der Vorschlag nun durch eine reine 1:1-Umsetzung von europäischen Recht aus. Dieses ist zwar besser als die jetzige Situation, in Bezug auf umweltgerechte Entsorgung, Recycling und Reparaturen wäre deutlich mehr möglich gewesen. Wir Grüne hätten uns auch deutlich mehr Unterstützung für soziale Betriebe im ElektroG vorstellen können. Davon ist aber leider im vorliegenden Entwurf keine Rede. Außerdem müssten aus unserer Sicht innerhalb des ElektroG konkrete Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz - also den geplanten oder bewusst in Kauf genommenen vorzeitigen Verschleiß von Elektrogeräten - ergriffen werden. Auch unser Grüner Vorschlag für die Einführung eines Handypfandes, um finanzielle Anreize für mehr Rückgaben von ITK-Geräten zu schaffen, wurde von der Regierung nicht aufgegriffen. Unsere Vorschläge dazu finden Sie hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708899.pdf

In Hinblick auf die Eindämmung der illegalen Exporte hat die EU zum Glück sehr weitreichende Vorgaben gemacht, die die Hoffnung zulassen, dass illegale Exporte damit tatsächlich bekämpft werden können. So ist insbesondere die Beweislastumkehr, also dass der Exporteur nun nachweisen muss, dass die Geräte noch funktionieren uns in den Drittländern weitergenutzt werden können - ein guter Schritt. Den Kontrolleuren beim Zoll ist somit ein wichtiges Instrument an die Hand gegeben worden, um gegen illegale Exporte in Drittstaaten vorzugehen. Hier kommt es nun darauf an, das der Vollzug sichergestellt wird und die Behörden auch entsprechend ausgestattet und unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Meiwald