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Peter Hettlich
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Frage von Peter H. •

Frage an Peter Hettlich von Peter H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr gehrter Herr Hettlich,
mich interessiert insbesondere Ihre Position zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftiger Volksvertreter und Abgeordneter des neuen Bundestages.

Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile, so wollen es z. Zeit die meisten Bundesländer, sollen als PKW nach Hubraum besteuert werden. Damit wäre eine Erhöhung der Kfz-Steuer unseres Wohnmobiles von bisher etwa 530 € auf etwa 2440 € verbunden. Das entspräche einer Erhöhung von über 400 %.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.
Fragen: 1. Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
2. Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?
3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sehen Sie, wenn die Steuer wie bisher geplant eingeführt wird.
Ich bitte Sie um kurze, eindeutige Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Peter Hennig

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hennig,

Auf Ihre Fragen möchte ich folgendermaßen antworten:

1. Die Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen bei der Kfz-Steuer durch Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) wurde 2004 getroffen. Sie soll verhindern, daß schwere Geländewagen sog. SUV´s aus der Tatsache einen Steuervorteil ziehen konnte, daß sie aufgrund ihres Gewichtes > 2,8 to als Lkw eingestuft und somit deutlich günstiger besteuert wurden. Es gibt aber noch keine genaue Ausgestaltung, insbesondere welche Fahrzeuge darunter fallen und welche nicht. Wohnmobile waren nicht Ziel der Steueränderung. Um diese weiterhin bei der Kraftfahrtzeugsteuer zu begünstigen, muss das Kfz-Steuergesetz geändert werden. Da es sich bei der Kfz-Steuer um eine Ländersteuer handelt, sind diese gefragt, eine entsprechende Änderung des Kfz-Steuergesetzes im Bundesrat vorzuschlagen. Auf Fachebene der Länder gibt es nach unserem Kenntnisstand dazu auch schon Verhandlungen.

2. Da die Kfz-Steuer eine reine Ländersteuer ist, ist der Gesetzesantrag aus NRW eine logische Konsequenz. Ich werde den Gesetzentwurf eingehend untersuchen und mir erst danach ein Urteil bilden.

3. Die wirtschaftlichen Auswirkungen halte ich für hinnehmbar, da ich davon ausgehe, daß Wohnmobile i.d.R. nicht ganzjährig angemeldet sind und sich daher die Kfz-Steuer auch anteilig verringert.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hettlich, MdB