Wie wird das neue Vorsorgedepot vor Insolvenz des Anbieters geschützt?
Wie wird das neue Vorsorgedepot vor Insolvenz des Anbieters geschützt? Die Wertpapiere bei normalen Depots sind zwar Sondereigentum, wenn der Anbieter die Wertpapiere nicht mehr aushändigen kann sind bei Depots nur 90% von bis zu 20.000 Euro per Einlagensicherung geschützt. Welche Sicherheit plant der Gesetzgeber? https://de.wikipedia.org/wiki/Entsch%C3%A4digungseinrichtung_der_Wertpapierhandelsunternehmen
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Das von der Bundesregierung eingebrachte Altersvorsorgedepot wurde erfolgreich im Parlament beschlossen. Ab Januar 2027 wird es damit eine flexiblere und renditestärkere Alternative zur klassischen Riester-Rente geben.
Ein zentraler Bestandteil der geplanten Reform ist die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. So können Bürgerinnen und Bürger von Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen profitieren, zum Beispiel durch global gestreute Aktien (ETF). Für Menschen, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben, wird weiterhin auch der Abschluss von Garantieprodukten möglich sein.
Es wird zudem bei der Anlageentscheidung ein kostengünstiges Standardprodukt geschaffen, das bei jedem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein wird. Zudem erhalten Bürgerinnen und Bürger künftig in der Auszahlungsphase der privaten Altersvorsorge mehr Flexibilität, so werden neben den bisherigen lebenslangen Renten auch Zeitrenten angeboten. Bei der Zulagenförderung werden höhere Anreize zur Vorsorge gesetzt. Gefördert werden 1.800 Euro Eigenvorsorge im Jahr. Für jeden Spar-Euro gibt es künftig 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr, darüber hinaus bis 1.800 Euro sind es 25 Cent, wobei auch Einzahlungen über 1.800 Euro möglich sind, die dann aber keine Auswirkung mehr auf die Zulage haben. Neben dieser Grundförderung gibt es die Kinderzulage, die bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro voll gewährt wird, sodass Familien besonders stark vom neuen Depot profitieren können.
Da das Altersvorsorgedepot als Wertpapierdepot geführt wird, gelten die enthaltenen ETFs und Fonds als Sondervermögen. Im Falle einer Insolvenz des Anbieters ist das Vermögen nicht Teil der Konkursmasse und kann vom Anleger herausverlangt oder übertragen werden. Das bedeutet, investiertes Kapital ist strikt vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt und bleibt damit vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Das Marktrisiko durch Kursverluste bleibt davon unabhängig bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Aumer

