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Peter Aumer
CSU
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Frage von Michael P. •

Frage an Peter Aumer von Michael P. bezüglich Bildung und Erziehung

Schriftliche Anfrage
an den Abgeordneten: Peter Aumer Partei: CSU
vom Datum: 03.04.2021

Schulbegleitung während „Lernen zuhause“

19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages

An das Ausschussmitglied
- Arbeit und Soziales
- Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
- Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Kinderkommission – zur Wahrnehmung der Belage der Kinder

Ich frage den Bundestagsabgeordneten:

1.
In welchem Ausmaß sind Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter während der coronabedingten Schulschließungen im Schuljahr 2019/2020 zum Einsatz gekommen?

2.
Können Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter auch während der Phase des „Lernens zuhause“ eingesetzt werden?

3.
Wie stellt sich die finanzielle Auswirkung der Schulschließungen auf die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie die Träger dar?

4.
Gibt es ein Konzept für Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter für das Schuljahr 2020/2021, sollte es wieder zu einer Phase des „Lernens zuhause“ kommen?

5. Wie viele Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter gibt es aktuell in der Bundesrepublik Deutschland (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Stadt und Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Prause,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne habe ich Ihre Fragen an das Bundesarbeitsministerium weitergegeben und um eine Beantwortung gebeten. Ihnen zur Information die Rückantwort der Fachstellen des Bundesministeriums, insofern eine Zuständigkeit besteht:

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Frage: In welchem Ausmaß sind Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter während der coronabedingten Schulschließungen im Schuljahr 2019/2020 zum Einsatz gekommen?

Antwort: Hierüber liegen dem Bundesministerium keine Angaben vor.

Frage: Können Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter auch während der Phase des "Lernens zuhause" eingesetzt werden?

Antwort: Sofern insbesondere die infektionsschutzrechtlichen Regelungen in den Bundesländern eingehalten werden, können Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in der derzeitigen Situation grundsätzlich auch bei der Beschulung zu Hause, dem sog. „Homeschooling“, unterstützen. Die Regelungsnorm des § 112 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), die bei den Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung regelt und auch die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen durch sogenannte Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern umfasst, schließt die Erbringung von Hilfen zu einer Schulbildung im häuslichen Umfeld nicht aus.

Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Weitergewährung der Leistungen der Eingliederungshilfe vorliegen, ggf. in angepasster Form (beispielsweise digital), obliegt dabei den zuständigen Leistungsträgern. Bei Kindern und Jugendlichen mit (drohenden) wesentlichen körperlichen oder geistigen Behinderungen sind dies die Träger der Eingliederungshilfe nach dem zweiten Teil des SGB IX. Bei Kindern mit (drohenden) seelischen Behinderungen sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zuständig.

Frage: Wie stellt sich die finanzielle Auswirkung der Schulschließungen auf die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie die Träger dar?

Antwort: Soweit Leistungen zur Teilhabe an Bildung nicht weiter erbracht werden können, können für Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, die als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind, - wie für alle anderen Beschäftigten - grundsätzlich Leistungen für den Verbleib in Beschäftigung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), insbesondere Kurzarbeitergeld, beantragt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Gewährung von Kurzarbeitergeld setzt insbesondere einen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall voraus. Wenn das Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, können Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer unter vereinfachten Bedingungen auch Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragen.

Zudem kann der soziale Dienstleister, bei dem Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter beschäftigt sind oder der selbst als Schulbegleitung tätig ist, unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) beantragen. Soziale Dienstleister, die in einem Rechtsverhältnis zu einem Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch (z. B. einem Träger der Eingliederungshilfe oder öffentlichen Jugendhilfe) stehen und durch die Maßnahmen nach dem Fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes unmittelbar oder mittelbar in ihrem Betrieb, der Ausübung, der Nutzung oder der Erreichbarkeit ihrer Angebote beeinträchtigt sind, können nach § 3 SodEG einen Zuschuss erhalten. Kurzarbeitergeldzahlungen sowie Vergütungen der Leistungsträger für weiterhin erbrachte Leistungen (z. B. Leistungen zur Teilhabe an Bildung) werden dabei bei der Berechnung des Zuschusses nach § 3 SodEG oder im Rahmen des Erstattungsanspruchs nach § 4 SodEG angerechnet.

Frage: Gibt es ein Konzept für Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter für das Schuljahr 2020/2021, sollte es wieder zu einer Phase des "Lernens zuhause" kommen?

Antwort: Der Bereich der Bildung obliegt den Ländern. Ferner führen die Länder und Kommunen das Recht der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in eigener Zuständigkeit aus. Ein Konzept auf Bundesebne gibt es daher nicht.

Es existieren Konzepte der Verbände , wie z.B. zwei Konzepte des AFET Bundesverbandes der Erziehungshilfe e.V., die als Ergebnisse eines Workshops erstellt wurden, der im Rahmen des Praxisforschungsprojektes „Integrationshilfen - schulische Teilhabe in der Verantwortungsgemeinschaft von Jugendhilfe, Schule und Sozialhilfe gestalten“ durchgeführt wurde. Auf die Zusammenarbeit mit dem Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) ist dabei hinzuweisen. Ferner sind in die Ausarbeitungen die Erkenntnisse des Projektes „Forum Transfer. Innovative Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von Corona“ in die Ausarbeitungen eingeflossen.

Zu finden sind die unten den nachfolgenden Links:

https://www.schulische-teilhabe.de/fileadmin/uploads/Veranstaltungen/Ver%C3%B6ffentlichungen/Schulbegleitung_im_Homeschooling.pdf

https://www.schulische-teilhabe.de/fileadmin/uploads/Veranstaltungen/Ver%C3%B6ffentlichungen/Schulbegleitung_im_Homeschooling_Teil_II_Leitfragen_zur_fachlichen_und_konzeptionellen_Reflexion_der_eigenen_Praxis.pdf

Frage: Wie viele Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter gibt es aktuell in der Bundesrepublik Deutschland (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Stadt und Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)?

Antwort: Hierzu liegen dem Bundesministerium keine Erkenntnisse vor.
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Ich hoffe diese Antworten helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer

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