Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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Die Entscheidung über ein Verbot obliegt gemäß § 46 Bundesverfassungsgerichtsgesetz allein dem Bundesverfassungsgericht.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für eine hochwertige psychotherapeutische Versorgung ein.
Die Vergütung wird durch den Bewertungsausschuss geregelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits Klage erhoben
Grundsätzlich wird der Ansatz begrüßt, Ausgaben und Einnahmen in der kommenden Gesundheitsreform in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen
