Portrait von Patrick Sensburg
Patrick Sensburg
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Patrick Sensburg zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christian R. •

Frage an Patrick Sensburg von Christian R. bezüglich Verkehr

Herr Sensburg,

in Ihrer Antwort auf meine Frage vom 28.05.2014 bezüglich Motorradfahrer von hinten zu blitzen um Verkehrsverstöße zu ahnden, stellt sich mir die Frage, wenn wir ja in Deutschland keine Halterverantwortlichkeit haben, ich aber trotzdem bei Verstößen die mit meinem Fahrzeug begangen werde, grundsätzlich in erster Linie der Hauptverdächtige bin (schließlich gehen die Bußgeldbescheide immer an den Halter des Fahrzeuges), warum sollte das dann nicht genauso bei Motorädern funktionieren? Denn auch beim PKW oder LKW oder egal welches andere Verkehrsmittel was über Kennzeichen verfügen, dient in erster Line genau dieses um den "Verdächtigen" anzuschreiben.

Denn auch in jedem Bußgeldbescheid werde ich als Halter des Fahrzeuges beschuldigt gegen irgendwas verstoßen zu haben. Sei es zu schnell, falsch geparkt etc. Lege ich Widerspruch dagegen ein, bin ich verpflichtet zu beweisen, das ich nicht gefahren bin. Andernfalls riskiere ich, das ich ein Fahrtenbuch führen muss.

Somit kann ich Ihre Aussage bezüglich der Halterverantwortlichkeit nicht nachvollziehen, warum diese Ausgerechnet bei Motoradfahrern nicht greifen soll, bei anderen Verkehrsteilnehmern schon.

Erst gestern veröffentlichte die Polizei Hagen auf Ihrer Facebookseite ein Video eines Motradfahrers, der nicht nur mit über 90 km/h durch die Innenstadt gerast ist, nein er ignorierte eine Rote Ampel, überholte links und Rechts wo er gerade platz hatte, quetschte sich durch den Verkehr um an einer Ampel nicht darauf warten zu müssen, bis die anderen losgefahren sind.

Sowas ist Alltag auf Deutschlandsstraßen und das dann so eine Schwache Aussage kommt.... Sorry, das geht mir nicht in den Kopf. Schon gar nicht wenn ich dabei an die Sicherheit meiner Kinder denke....

Portrait von Patrick Sensburg
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rumpf,

in der Tat wir haben in Deutschland im nicht-ruhenden Verkehr keine strafrechtliche Halterhaftung, sondern eine Fahrerhaftung. Nur derjenige selbst, der im nicht-ruhenden Verkehr gegen Vorschriften verstößt, kann dafür haftbar gemacht werden.
Nachdem ein Foto von einer Geschwindigkeitsmessanlage aufgenommen worden ist, wird ein Plausibilitätscheck durchgeführt. Nur wenn der Halter der Fahrer sein könnte, wird dieser als Beschuldigter angehört, in allen anderen Fällen, erhält der Halter einen Zeugenfragebogen.

Es ist nämlich gerade nicht so, dass Sie beweisen müssen, nicht gefahren zu sein, sondern der Staat muss Ihnen den Verstoß nachweisen. Hierbei ist der oben beschriebene Plausibilitätscheck ein erster Anhaltspunkt.

Dass möglicherweise die Auferlegung eines Fahrtenbuches droht, wenn Sie als Zeuge benannt werden und den Fahrer nicht bekannt geben können, liegt in etwas anderem begründet. Der Straßenverkehr ist eine besondere Gefahrenzone. Es muss hierbei von jedem Teilnehmer die größtmögliche Umsicht aufgewendet werden. Das bedeutet aber auch, dass man grundsätzlich wissen sollte, wer mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist. Wenn ich das nicht bekannt geben will, werde ich eben zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet. Allerdings stellt diese Auflage anders als das Bußgeld keine Strafe dar, sondern Verwaltungshandeln. Zwei unterschiedliche Behörden agieren hier unabhängig voneinander. Der Bußgeldbescheid straft regelwidriges Handeln. Das Fahrtenbuch dient der Prüfung der Geeignetheit eines Fahrers im Allgemeinen.

Wie ich schon in meiner Antwort vom 28.05.2014 ausführte, bedarf es zu einer Fahreridentifizierung eines klaren Beweisfotos - das auch einem morphologischen Gutachten standhalten würde - oder der Fahrer muss direkt betroffen, also angehalten werden.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Patrick Sensburg