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Frage von Helena P. •

Frage an Patrick Sensburg von Helena P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr Sensburg,
ich vernehme mit Staunen, dass sich Deutschland gegen die EU-Gesetzesvorlage zur Rohstofftransparenz wehrt (Transparenzrichtlinie (KOM(2011)683) und der Buchungsrichtlinie (KOM(2011)684). Ich unterstelle, dass Sie sich mit diesem Thema auch befasst haben.

Mir will nicht einleuchten, welche Gründe so gewichtig sein könnten, dass man Europäische Unternehmen nicht verpflichten könnte, die Beträge zu veröffentlichen, die sie an die Länder zahlen, aus denen sie Rohstoffe extrahieren. Sie und ich wissen genau, dass diese Mittel in der Regel nicht der Bevölkerung dieser Länder zu Gute kommen, sondern in feudalistischer Manier in den Taschen weniger Mächtiger. Die USA machen es uns bereits vor - Wo genau ist also das Problem ?

Deutschland gibt kein gutes Bild ab mit dieser Blockadehaltung. Gepaart mit der Verweigerung, die UNO-Konvention zur Abgeordnetenbestechung, entsteht ein desaströses Bild über die Werte, die hier zählen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Peltonen-Gassmann,

herzlichen Dank für Ihre Anfragen. Um Ihnen auf die erste Frage ganz ehrlich zu antworten: Ich habe mich bisher nicht näher mit der EU-Gesetzesvorlage zur Rohstofftransparenz beschäftigt. Sie können sich vielleicht vorstellen, wie viele Themen im Deutschen Bundestag behandelt werden und dazu gibt es für alle Themen entsprechende Berichterstatter. Dies ist im Europäischen Parlament genauso. Wenn Sie tatsächlich an einer ausgiebigen Antwort interessiert sind, dann sollten Sie Sich an die Berichterstatter der einzelnen Fraktionen wenden und dann bekommen Sie auch sicherlich ein differenziertes Meinungsbild.

Aus vielen Gesprächen, die ich mit Entwicklungshelfern geführt habe, kann ich Ihnen aber berichten, dass die Regelungen des Dodd-Frank-Act anscheinend keine positiven Auswirkungen haben (werden). Hier scheint es mal wieder eher um Verbandspolitik von Lobbyisten wie "One" zu gehen, als um die Menschen in den Entwicklungsländern. Schade! Der Dodd-Frank-Act hat im Grunde ja auch eine ganz andere (sinnvolle) Zielsetzung.

Falsch ist Ihre Wahrnehmung, dass durch eine Verweigerung, die UNO-Konvention zur "Abgeordnetenbestechung" in Kraft zu setzen, ein desaströses Bild über die in unserem Land herrschenden Werte entstünde. Zum einen meinen Sie anscheinend die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC). Eine UNO-Konvention zur Abgeordnetenbestechung gibt es nicht. Abgeordnetenbestechung ist seit 1994 als Straftatbestand in § 108e StGB geregelt. Neben Wahlen und Abstimmungen ist auch die Arbeit in Kommissionen und Ausschüssen vom Tatbestand erfasst. Deutschland hat die Konvention bisher nicht ratifiziert, da sie die Unterschiede zwischen weisungsabhängigen Beamten und unabhängigen Abgeordneten nicht hinreichend berücksichtigt. Ich fürchte, dass ein Großteil der Abgeordneten von Bündnis90/Die Grünen nach der UNCAC als korrupt gelten würde, da sie sich massiv von der Solar- und Windenergieindustrie unterstützen lassen. Abschließend habe ich bisher nicht festgestellt, dass gerade Deutschland als korruptionsgefährdetes Land eingestuft wird. Den Aufruf von 26 DAX-Unternehmen vom August diesen Jahres halte ich in diesem Zusammenhang für ziemlich unqualifiziert.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Patrick Sensburg