
(...) So können seine Gutachten den Abgeordneten bei der rechtlichen Einordnung aktueller Sachverhalte helfen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Gutachten nicht die Auffassung des Bundestages, sondern die Einschätzung des jeweiligen Verfassers des Wissenschaftlichen Dienstes wiedergeben. Somit ergibt sich aus den Gutachten keine bindende Wirkung. (...)