Fünf EU-Länder haben FSD zugelassen, KBA erlaubt Eifel-Shuttles, erkennt RDW aber nicht an. Welche Gründe sprechen gegen rasche Anerkennung – auch industriepolitische?
Sehr geehrter Herr Schnieder,
in NL, LT, EE, DK und BE ist Tesla FSD (Supervised) zugelassen, Schweden folgt zeitnah. EU-Sicherheitsdaten: 3,5-mal weniger Kollisionen als manuelles Fahren auf 23 Mio. Kilometern. In Deutschland laufen seit Dezember 2025 KBA-genehmigte FSD-Shuttles in der Eifel – bisher ohne Vorfall. Das KBA genehmigt FSD aktiv auf deutschen Straßen, erkennt die niederländische Typgenehmigung aber nicht allgemein an, obwohl dies seit dem 10. April möglich wäre.
Welche konkreten Gründe sprechen gegen eine rasche Anerkennung? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass jeder Monat Verzögerung berechenbare Folgen für Verkehrstote hat? Schließt die Bundesregierung aus, dass industriepolitische Erwägungen die Zurückhaltung des KBA mitbeeinflussen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die Weiterentwicklung automatisierter Fahrfunktionen.
Bei FSD (Supervised) handelt es sich um ein Fahrerassistenzsystem, bei dem die Verantwortung weiterhin vollständig beim Fahrer liegt. Die niederländische Ausnahmegenehmigung gilt nicht automatisch in Deutschland. Die hierzu übermittelten Unterlagen werden durch das Bundesministerium für Verkehr und das Kraftfahrt-Bundesamt geprüft. Dabei werden auch die verfügbaren Daten und praktische Erprobungen berücksichtigt.
Eine Freigabe kann erst erfolgen, wenn das vorgesehene europäische Verfahren abgeschlossen ist und die verkehrssicherheitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder

