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Patrick Rapp
CDU
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Frage von Gerald B. •

Frage an Patrick Rapp von Gerald B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Patrick Rapp!

Vor Jahren wurde die Zeitarbeit eingeführt um Personalengpässe in Betrieben Überbrücken zu können.
Sind Sie mit mir einer Meinung das der Leiharbeiter welcher in einer Firma Aus hilft um die Engpässe zu Überbrücken der Firma Großen Nutzen Bringt, da sie sonst Aufträge nicht Erledigen kann?
Sind Sie mit mir der Meinung das ein Leiharbeiter der den ersten Tag in einer Neuen Firma Arbeitet die Selbe Leistung Erbringt wie ein Festangestellter der sich den ersten Tag in der Firma Befindet und seine Probezeit hat?
Müsste deshalb der Leiharbeiter nicht auch den selben Lohn wie der Festangestellte erhalten und sein Lohn bei Gleicher Leistung genau so steigen wie die des Festangestellten?

Mich würde Ihre Meinung zum Thema "Gleiches Geld für Gleiche Arbeit" Interessieren und wie sie sich nach einer Wahl bei diesen Thema verhalten werden

Mit freundlichen Grüßen Gerald Baltrusch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Baltrusch,

zunächst herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

In Sachen Zeitarbeit kann ich gerne von meinen Erfahrungen als Personalleiter in einem mittelständischen Betrieb berichten. Es wäre vermessen, meine Erfahrungen als generellen Stand der Dinge darzustellen.

Viele Betriebe setzen Personal der Zeitarbeit in der Tat ein, um z.B. Auftragsspitzen abzufangen. In meinem Verantwortungsbereich nutzen wir die Zeitarbeit zu rund 30 % auch für die Personalsuche. D.h., die dann eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Vorfeld über eine eventuelle spätere Übernahme informiert und entsprechend auch im Betrieb ausgebildet.

Zur Fragestellung, ob es richtig ist, dass Zeitarbeitspersonal vom ersten Tag der Beschäftigung die gleiche Bezahlung erhalten sollte, wie eigenes Personal, muss man eine differenzierte Betrachtung ansetzen. Nach unserer Erfahrung kommt es sehr wohl darauf an, über welche Tätigkeiten gesprochen wird und welche Verantworung die Tätigkeit mit sich bringt. Als Beispiel aus unserer betrieblichen Praxis: Wenn Personal über Zeitarbeit eingesetzt wird, sind es mehrheitlich Tätigkeiten, die von Produktionshelfern ausgeführt werden. Die Bezahlung ist dann in der Tat vom ersten Tag an vergleichbar mit neueingestelltem eigenem Personal. Bei weiterführenden Tätigkeiten ist in unserem Betrieb der erlernte Beruf bzw. die Qualifikation, Kenntnisse über die Aufgaben und die Frage nach Verantwortung über Arbeitsbereiche ausschlaggebend. D.h., selbst bei gleicher operativer Arbeit, kann es durchaus sein, dass das eigene Personal über die Tätigkeit hinaus weitere Aufgaben wahrnehmen und sich in weitere Bereiche einarbeiten muss. Hier ist ein Unterschied durchaus gegeben.

Eines darf man in der Diskussion auch nicht vergessen. In allen Fällen wird ein Arbeitgeber neue Arbeitskräfte einlernen müssen. Dabei macht es wohl schon einen Unterschied, ob eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für einen Betrieb weiterhin zur Verfügung stehen wird oder nach einigen Wochen wieder weg ist. Leider ist das eine betriebswirtschaftliche Fragestellung, die jedoch auch wiederum ausschlaggebend für den Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen ist - sowohl für festangestelltes Personal als auch für Zeitarbeitspersonal.

Eine Anpassung der Löhne nach Leistung und Erfahrung - also damit zu einem gewissen Grad nach Betriebszugehörigkeit - sollte nach meinem Dafürhalten selbstverständlich sein.

In jedem Fall ist es kein Thema, das man nur schwarz und weiß sehen darf. Aber das Ziel, dass Zeitarbeitskräfte bei gleicher Tätigkeit auch den gleichen Lohn erhalten sollen, unterstütze ich und kann diesbezüglich auch meine persönlichen Erfahrungen als Personalleiter in die politische Arbeit einbringen.

Freundliche Grüße
Patrick Rapp

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