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Patrick Friedl
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christoph P. •

Frage an Patrick Friedl von Christoph P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Friedl,

der Landschaftsverbrauch in Deutschland ist momentan sehr hoch, doch die Flächen die versiegelt werden, werden dringend benötigt für die Land- und Forstwirtschaft. Daher müssen diese erhalten bleiben und neue geschaffen werden, statt ständig vernichtet. Denn momentan leben wir unter Ausnutzung der natürlichen Ressourcen, welche für die Menschheit überlebenswichtig sind und daher geschützt werden müssen.

Meine Frage daher, wie wollen sie den Landschaftsverbrauch EFFEKTIV stoppen ???

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Peschke

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Peschke,

die Grüne Bundestagsfraktion hat dazu erst vor kurzem ausführlich informiert:

Naturschutz - 27. August 2009

Flächenverbrauch reduzieren!

Das Thema Flächenverbrauch steht schon seit Jahren auf der politischen Agenda. Mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat die damalige rot-grüne Bundesregierung erstmalig ein konkretes Flächensparziel formuliert. Bis 2020 sollen nur noch 30ha/Tag an neuen Flächen durch Versiegelung in Anspruch genommen werden. Inzwischen liegt das Thema jedoch brach. Unter Schwarz-Rot ist, außer dem Lippenbekenntnis am Nachhaltigkeitsziel festzuhalten, nichts geschehen. Problem Flächenversiegelung

Dabei ist die Versiegelung des Bodens durch Gebäude oder Industrieanlagen und Straßen und die damit einhergehende Zersiedelung der Landschaft ein großes Problem für Mensch, Tier, Umwelt und Klima. Die unverbaute Landschaft erfüllt eine Vielzahl ökologischer, sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Funktionen. Die Bebauung - insbesondere der Hochbau und der Verkehrswegebau - geht mit Versiegelung einher und führt zum Verlust ökologisch wichtiger Funktionen des Bodens. Lebensraum für Tiere und Pflanzen gehen durch die Versiegelung verloren, Regenwasser kann nicht mehr aufgenommen werden und der Grundwasserspiegel fällt. Nicht zu vergessen ist das steigende Verkehrsaufkommen bei peripheren Siedlungslagen und die damit einhergehenden Lärm- und Abgasbelastung. Konkrete Ziele….

Dabei sind die Möglichkeiten den Flächenverbrauch zu reduzieren so vielseitig wie vielfältig. In der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Großen Anfrage haben wir eine Vielzahl an Instrumenten und Möglichkeiten zur Flächenreduzierung von der Bundesregierung abgefragt. Fazit: Die Instrumente sind da und könnten in die Praxis umgesetzt werden. De facto wird die Verantwortung aber an die Länder und Kommunen weitergereicht.

Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes kommt zu dem Ergebnis, dass der Bundesgesetzgeber Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs vorgeben kann und diese auch mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung vereinbar sind. Die große Koalition hat dieses Thema dennoch liegen gelassen.

Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen müssen konkrete Ziele vereinbart werden und Strategien entwickelt werden, damit das 30-ha-Ziel erreicht wird. Dabei ist zu beachten, dass die Entwicklungsdynamiken der Regionen in Deutschland sehr unterschiedlich sind. Einerseits gibt es stark prosperierende, andererseits rasch schrumpfende Regionen, sowohl mit dicht als auch äußerst dünn besiedelten Räumen. Um den Konkurrenzkampf der Kommunen zu lockern, sind deshalb Regelungen zu finden, die jede Kommune zu erfüllen hat. Neben der Reduzierung des Flächenverbrauchs müssen auch Flächenrecycling und Entsiegelung angegangen werden. …brauchen konkrete Maßnahmen

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für einen Instrumentenmix ein.

Ordnungsrechtliche und ökonomische Maßnahmen müssen ergriffen werden und die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger, der Planung und der Politik für das Thema muss vorangebracht werden.

Zu den wichtigsten Instrumenten gehören:
-eine Reform der Grundsteuer mit einer Flächenkomponente, die dichte Bebauung, z. B. den innerstädtischen Mietwohnungsbau entlastet und flächenintensive Siedlungsformen, z. B. Einkaufszentren auf der grünen Wiese weitaus stärker belastet. Die Grunderwerbssteuer, deren Höhe seit 2006 von den Ländern bestimmt werden kann, sollte perspektivisch abgeschafft werden, weil sie u. a. verhindert, dass brach gefallene Grundstücke einer(Zwischen-)Nutzung zugeführt werden.
-die Verankerung einer Neuerschließungsabgabe im Baurecht. Eine solche Neuerschließungsabgabe an einen Flächenrecyclingfonds zu koppeln, halten wir für sehr sinnvoll. Der Flächenrecyclingfonds würde durch eine Abgabe bei Neuerschließungen aufgefüllt werden und die Länder könnten die Mittel für das Recycling von Flächen einsetzen. Solche Fonds müssen transparent sein, d. h., es muss nachvollziehbar sein, welche Flächen in welcher Qualität recycelt werden. Hierbei ist auch die Möglichkeit einer Zertifizierungspflicht von Fondsanbietern zu prüfen. Zertifizierungsstelle könnte das Bundesamt für Naturschutz (besser fänd ich das Umweltbundesamt) sein.
-Die Ausweitung der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelung durch das zusätzliche Gebot, für neue Flächeninanspruchnahme andere Flächen zu entsiegeln, ist ein Vorschlag, dessen Ausgestaltung noch geprüft werden muss. Hierbei muss ein pauschales Maß für einen durchschnittlichen Versiegelungsgrad unterschiedlicher Bebauungsdichten bzw. Baugebietstypen (z. B. Einfamilienhäuser, Gewerbe) entwickelt werden, das angibt, wie viel Fläche im Rahmen der erweiterten Eingriffs- und Ausgleichsregelung zu entsiegeln ist. Kleinere Eingriffe sollten durch das Einzahlen in einen Flächenrecyclingfonds (s. o) ausgeglichen werden können.
-Eine Bauland-Ausweisungsumlage trägt den erheblichen Kosten Rechnung, die Gemeinden entstehen. Die Infrastrukturkosten für Neubaugebieten sind erheblich, ebenso die Folgekosten. Hier müssen die Gemeinden die realen Kosten auf die Bauherren umlegen.
-Eine versiegelungsabhängige Abwassergebühr wurde erfolgreich in Nordrhein-Westfalen eingeführt. Sie bietet Anreize, bereits versiegelte Flächen zu entsiegeln und beim Neubau auf umfangreiche Versiegelung zu verzichten. Da die Abwassergesetzgebung in die Kompetenz der Länder fällt, besteht hier kein bundesrechtlicher Handlungsbedarf. Das Modell der "Regenwassergebühr" in NRW sollte aus unserer Sicht aber von anderen Bundesländern aufgegriffen werden.
-Die Gewährung steuerlicher Vorteile bei der Nachnutzung von Recyclingflächen ist ein u. a. in den USA erfolgreich praktiziertes Modell. Überlegenswert wäre, ob es nicht auch in Deutschland möglich wäre, steuerliche Freistellungen für Bauherren auf Recyclingflächen zu erwirken. Wenn es zu einem Programm mit steuerlichen Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen kommt, sollte dieses Instrument - auch für die Wohnungswirtschaft - Berücksichtigung finden.
-Die Ökologisierung des kommunalen Finanzausgleichs fällt in die Zuständigkeit der Länder und ist daher kein Instrument, das durch Bundesgesetz gesteuert werden kann, sollte aber in den politischen Debatten auf Landesebene aufgegriffen werden. Dies gilt ebenfalls für interkommunale Kooperationen, z.B. bei der Ausweisung gemeinsamer Gewerbeflächen, die ein Mittel sein können, Flächenverbrauch zu begrenzen.

Eine Informationsinitiative müsste allen Beteiligten die Dringlichkeit des Themas näher bringen. Bauherren, Politiker und Planer müssen in die Verantwortung genommen werden. Insbesondere Architekten sind dazu aufzufordern, bei ihren Entwürfen den versiegelten Boden so gering wie möglich zu halten. Dächer und Fassaden sollten nach Möglichkeit begrünt werden, um wenigsten teilweise einen Ausgleich für die versiegelte Fläche zu schaffen.

Eins ist sicher: Wir bleiben dran. Unser Ziel: Mittelfristig den Nettoneuverbrauch von Flächen auf null zu drücken.

Freundliche Grüße,

Patrick Friedl

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