Der Nachhaltigkeitsfaktor dämpft zwar die jährlichen Rentenanpassungen.
Die Kommission empfiehlt, die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte zeitnah umzusetzen.
Die Kommission empfiehlt eine wirkungsgleiche Übertragung der Reformen auf die Beamtenpensionen.
Die gesetzliche Rentenversicherung dient in erster Linie dazu, wegfallendes Erwerbseinkommen im Alter, bei Erwerbsminderung oder Tod abzusichern.
Die Kommission empfiehlt, die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ zeitnah zu beenden.
Ein verpflichtendes Rentensplitting wird von der Alterssicherungskommission nicht vorgeschlagen.

