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Otto Fricke
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Frage von Dieter W. •

Frage an Otto Fricke von Dieter W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Fricke,
Sie fordern eine Beteiligung der Rentner und Pensionäre bei der Bewältigung der Finanzkrise.
Als schwerbehinderter Frührentner ab 2007 musste ich festellen, dass meine Rentenansprüche durch die Rentenkürzungen von 2000 (Verschiebung des ungekürzten Anspruchalters auf 63) und ab 2003 (Nullrenten, KV, PV, Riesterfaktor, Nachhaltigkeitsfaktor etc.) dazugeführt haben, dass meine jetzige Rente ca. 20% niedriger ist, als sie es im Jahre 2000 gewesen wäre. Mit 2003 verglichen wären es immerhin noch 10% weniger.
Ist dies nicht als Beteiligung schon genug?
Warum kürzt man die Pensionen nicht auch entsprechend, um die Lasten gerechter zu verteilen. Die Pensionen werden bei der Erhöhung der Beamtenbezüge doch auch jeweils erhöht, trotz Kürzung auf etwa 71%.
WIr können uns Privatpatienten und Pensionäre mit hohen Pensionen aus Steuermitteln schon längst nicht mehr leisten.
Wann werden die Pensionäre (auch die der Landtage und des Bundestages) an einer Entlastung beteiligt.
MfG
D. Wegener

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FDP

Sehr geehrter Herr Wegener,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage zur Beteiligung der Rentner und Pensionäre an der Bewältigung der Finanzkrise.

Selbstverständlich handelt es sich bei der Bewältigung der Finanzkrise und beim Zurückfahren der Verschuldung, die sich hieraus ergibt, um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der einzelne Bevölkerungsgruppen nicht beiseite stehen können.

Bezüglich meiner Vorstellung über eine Beteiligung der Rentner an dieser Aufgabe entnehmen Sie bitte Informationen aus meiner Antwort auf die Frage von Herrn Eimuth vom 13.1.2009 auf dieser Seite.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Rentner und Pensionäre natürlich nicht die Verursacher der jetzigen Krise sind. Pensionäre haben, wie die Beamten in der Vergangenheit, wesentliche Beiträge zur Konsolidierung der Haushalte in Bund, Ländern und Gemeinden geleistet. Für den Kreis der Bundesbeamten sei auf die zweimalige Verlängerung der Wochenarbeitszeit, die Streichung des Urlaubsgeldes und die Halbierung des zuvor bereits gekürzten Weihnachtsgeldes hingewiesen. Auf Grund dieser Maßnahmen lagen die Jahresbruttobezüge der Pensionäre des Bundes bezogen auf das Jahr 2007 unter dem Betrag der Versorgung im Jahr 2002. Es gab also nicht nur Nullrunden, sondern reale Einkommenseinbußen. Die Übertragung der Einkommensverbesserungen der Beamten auch auf die Pensionäre im Jahre 2008 war demgemäß ein Akt gesellschaftlicher Fairness.

Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die aktiven Bezüge der Beamten im Hinblick auf die spätere Versorgung deutlich geringer ausfallen als die vergleichbarer Angestellter. Würde man also Pensionen abschaffen (nur nach einer Grundgesetzänderung) und stattdessen für alle Mitarbeiter in die Rentenkasse einzahlen, würden aktuell weit mehr Finanzmittel benötigt. Hinsichtlich der Transparenz würde ich dieses gerade als Haushälter begrüßen, da so die wahren Kosten besser dargestellt werden, sehe jedoch die verfassungsrechtlichen Verwerfungen. Darüber hinaus muss man eben genau prüfen, wann die Gesellschaft den Staat zur Lösung ihrer Probleme wirklich benötigt und damit Staatsdiener und wann es nicht besser wäre die Probleme privat zu lösen.

Ihre Einschätzung, der Staat könne sich Privatpatienten und Pensionäre längst nicht mehr leisten, kann ich daher nicht zu teilen. Was die beamtenrechtliche Beihilfe anbetrifft, sei darauf hingewiesen, dass diese im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung sogar günstiger ist, weil hier Kosten nur anfallen, wenn auch tatsächlich Behandlungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Ergänzend noch einige Zahlen: In Deutschland sind 12,5 Prozent aller Arbeitnehmer im weitesten Sinne „Staatsdiener“. In Dänemark und Schweden arbeitet ein Drittel beim Staat. In Großbritannien 22 Prozent, selbst in den USA sind es 16 Prozent. Hinzu kommen aus nationaler Sicht durchaus auch Vorteile, die sich mit dem Beamtenstatus verbinden, wie z. B. das Streikverbot.

Was die Versorgung ausgeschiedener Abgeordneter betrifft, so bin ich hier sicherlich befangen. Allerdings geht die FDP einen anderen Weg als die übrigen Parteien. Wir halten einen Systemwechsel der Abgeordnetenversorgung für dringend geboten und fordern eine größere Eigenverantwortung der Abgeordneten für ihre eigene Alterversorgung und eine Abkehr von beamtenähnlichen Pensionsansprüchen. Aus unserer Sicht ist es ganz alleine Sache des Abgeordneten, Vorsorge für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und des Alters zu treffen. In allen anderen freien Berufen ist das üblich. Das setzt natürlich eine angemessene Bezahlung während der aktiven Zeit der Mandatsausübung voraus, auch um die Unabhängigkeit des Abgeordneten zu sichern. Aber für mich persönlich sollte für eine mögliche zukünftige Altersversorgung der Abgeordneten folgendes gelten: Zahlt der "Otto-Normalverbraucher 19,9 % von seinem Brutto, zahlt auch der Abgeordnete 19,9 % von seinem Brutto".

Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit die Fragestellungen aus meiner Sicht etwas näher bringen und grüße Sie freundlich,

Otto Fricke

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