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Otto Fricke
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Frage von Matthias N. •

Frage an Otto Fricke von Matthias N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Fricke,

ich bin 45 Jahre alt, seit rund 4 Jahren im Öffentlichen Dienst tätig und freiwillig gesetzlich versichert.
Ihre Partei hat immer für die betriebliche Altersvorsorge geworben. Nun zahle ich denn auch seit Jahren regelmäßig bei der Versorgungsanstalt des Bundes meine (Pflicht-)Beiträge. Sobald ich jedoch ins Rentenalter komme, wird von der zu erwartenden Betriebsrente der gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag einbehalten werden, und zwar sowohl den Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil! Und dies noch zusätzlich zum Beitrag auf meine zu erwartende gesetzliche Rente.
Damit wird die Renditeerwartung an die betriebliche Altersvorsorge zunichte gemacht. Was der Gipfel der Ungerechtigkeit ist: Diese Beitragspflicht gilt nur für gesetzlich, nicht aber für privat Versicherte.

Diese Konstruktion wurde bereits 2004 in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit von rot-grün erfunden, um die seinerzeit notleidenden Sozialkassen zu mit zusätzlichen Einnahme zu versorgen. Nun haben wir mittlerweile eine geringe Arbeitslosenquote und mithin eine sehr anständige Finanzierungsgrundlage für die Sozialkassen.

Halten Sie die geltende Rechtslage für angemessen?
Werden Sie sich als MdB dafür einsetzen, die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auf Betriebsrenten für gesetzlich Versicherte abzuschaffen? Falls nein, warum nicht?

Freundliche Grüße

M. N.

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Sehr geehrter Herr N.,

Die 2004 verdoppelten Krankenversicherungsbeiträge auf Auszahlungen aus betrieblicher Altersvorsorge sind für mich eine Ungerechtigkeit.
Warum :
Bei der Einführung der Krankenversicherungsbeiträge wurden weder ein Bestandsschutz für Altverträge noch eine Übergangsregelung festgesetzt. Ca. 8 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Alterssicherung im Vertrauen auf beitragsfreie Auszahlungen kalkuliert haben, wurde zum Stichtag Anfang 2004 die Beitragspflicht aufgebürdet. Somit konnte für diese Mitbürgerinnen und Mitbürger die Absicherung im Alter nicht mehr den individuellen Planungen entsprechen. Die daraus resultierenden persönlichen Vermögensschäden haben zu einem Vertrauensverlust in unseren Staat bei den Betroffenen aber auch ihren Angehörigen geführt.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat leider alle Vorschläge, selbst die von Seiten der Länder, verweigert, im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes die 2004 verdoppelten Beiträge wieder zu reduzieren. Nur die kaum genutzten Riester-geförderten Betriebsrenten werden jetzt beitragsfrei gestellt, während häufige Formen wie Auszahlungen aus Direktversicherungen oder Versorgungsbezüge des öffentlichen Dienstes weiterhin mit Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherung von über 18 Prozent belastet werden sollen. So wird durch die hohen nachträglichen Beiträge individuelle Altersvorsorge unattraktiv.
Ich trete dafür ein, die Akzeptanz privater und betrieblicher Altersvorsorge zu stärken und deshalb alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge hinsichtlich der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zu entlasten. So findet sich auch im FDP Programm zur Bundestagswahl die Forderung, dass die Auszahlung von Vorsorgeverträgen in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sein darf, weil dies eine unfaire Doppelbelastung darstellt.

Mit freundlichen Grüßen,
Otto Fricke

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