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Otto Fricke
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Frage von Wilfried W. •

Frage an Otto Fricke von Wilfried W. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Fricke!

Bekommt ein Bundesminister Frühpension wenn er abgewählt wird? Wenn ja, mit welchen altersbedingten Kürzungen? Wenn er nun z.B. in ein Energieunternehmen wechselt und dort Einkommen erzielt, wie wird dieses mit der Pension verrechnet? Danke im voraus!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wiatr,

erst einmal bitte ich um Entschuldigung für die späte Antwort auf Ihre Anfrage bezüglich der Pensionszahlungen an Bundesminister, aber die Haushaltsberatungen in den vergangenen Wochen haben meine volle Aufmerksamkeit verlangt.

Die Ruhestandsbezüge von Mitgliedern der Bundesregierung sind im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (BminG) geregelt.

Die entsprechenden Artikel (§14 - §17) beschreiben genau die von Ihnen erwähnten Situationen. Wie sie feststellen werden, wird bei Mitgliedern der Bundesregierung zwischen Übergangsgeld (§14 BminG) und Ruhegeld (§15 BminG) unterschieden. Während es beim Übergangsgeld zu einer Anrechnung der privaten Bezüge kommt, gilt dies beim Ruhegeld nicht. Die Abschläge bei Ruhegeld sind in §15 Abs. 3 genau aufgeführt und richten sich nach den Amtsjahren, die das Mitglied der Bundesregierung sein Amt ausgeübt hat. Die Bezüge können jedoch max. ca. 72 Prozent des ursprünglichen Amtsgehaltes erreichen.

Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Unter folgendem Link finden Sie den genauen Wortlaut des Gesetzes. http://bundesrecht.juris.de/bming/index.html

Mit freundlichen Grüßen

OttO Fricke

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