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Otto Fricke
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Frage von Herbert W. •

Frage an Otto Fricke von Herbert W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

sehr g. H.Fricke!
stehende ovationen, wie sie d. zuschauer oft auf den parteitagen erleben kann, lassen sich schwerlich auf den bürger übertragen, denn der hat sich eine gesunde skepsis bewahrt, und wird der phraseologie nicht andächtig lauschen. denn auf ihn prasseln bisweilen nachrichten über skandale u. gesetzesverstöße wie hagelkörner nieder, nicht nur von den moralisch entgleisten a. der wirtschaft, noch viel schlimmer, aus den reihen ihrer vertreter.verwobenheiten zwischen wirtschaft u. politik, ausufernde bürokratie,ämterpatronage,nepotismus u.a.m. sind unumstößliche wahrheiten geworden. der einfluß d. parteien reicht bis i. die justiz hinein . die wohlklingenden prädikate d. parteien wie christlich, sozial und demokratisch vermögen wohl so manche winkelzüge i. verborgenen nicht zu verhindern. parlamentarier, die dies zulassen, ohne veränderungsbereitschaft zu zeigen, müssen sich unmutsäußerungen gefallen lassen. bedenklich erscheint, daß selbst juristen das auswahlverfahren d. richter im BVG kritisieren, was durch die parteien nach einem bestimmten modus geschieht. oft erweisen bedachte ihren gönnern konzilianz.aufrichtige abgeordnete, journalisten, verfassungsrechtler u.a.m. haben diese mißlichen erscheinungen erkannt,, nun sind die entscheidungsträger zum handeln aufgerufen, denn der kontrollfreie raum sollte sich nicht ausweiten.
nach dem eklat in hessen, als h. koch u. seine mannen die vertragsverlängerung von dem unabhängigen Journalisten brender blockierten, wird der ruf nach staatsferne u. rückzug der parteien aus d. rundfunkanstalten immer vernehmbarer. bei den Grünen gibt es erfreulicherweise jüngere politiker mit entschlossenheit,die nicht bereit sind, im bund d. ewig gestrigen mitzuturnen, für die eben unabhängiger journalismus als ein zu schützendes gut gilt. es gibt wohl i. deutschland kein hohes amt, in dem parlamentarier nicht untergebracht sind.

gibt es i.d.FDP pläne, d. einflußnahme zu beseitigen, s.geehrter H. fricke?

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Sehr geehrter Herr Wilhelm,

in Ihrer Frage sprechen Sie, wenn auch sicher sehr vielschichtig, das auch von mir immer wieder erlebte Spannungsverhältnis zwischen Medien und Politik an. Grundsätzlich muss vor der Klammer festgehalten werden, dass die Freiheit der Presse und der Medien, wie sie in Art. 5 unseres Grundgesetzes verankert ist, größtmöglichen Schutz genießen muss! Aber auch diese Freiheit ist nicht vollkommen schrankenlos. Zu ihr gehört die Wahrnehmung von Verantwortung. Dies betrifft auch die öffentlich rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten, die über eine Gebühr, ich persönliche sehe es schon mehr als eine Steuer an, finanziert werden. Sie fallen zwar selbstverständlich genauso unter den für eine möglichst transparente Demokratie so wichtigen Schutz von Artikel 5 Grundgesetz. Dadurch, dass diese sich jedoch über Gebühren und damit öffentlich-rechtlich finanzieren, muss auch den Gebührenzahlern, durch Vertreter eine Begleit- und Aufsichtsrolle zukommen.
Würde man das nicht wollen, stünden die ö.r. Medien außerhalb des Grundsatzes der "Gewaltenteilung".

Die Beteiligung der Parlamente an der Aufsicht von Rundfunkanstalten ist also prinzipiell nicht verwerflich, eine andere Frage ist die Art und der Umfang der Beteiligung. Hier sehe ich manche Fehler. Auch aufgrund der großen Relevanz bei der Meinungsbildung und ihres Sende- und Versorgungsauftrages, ist es notwendig, die Parlamente als Teil gesellschaftlicher Kontrolle in die Aufsicht mit einzubeziehen. Gleichzeitig muss aber auch eine gewisse "Staatsferne" gesichert sein. Dies ist der Fall, wenn garantiert ist, dass neben diesen Aufsichtsfunktionen ein Missbrauch für parteipolitische Zwecke weitestgehend unterbunden wird.

Vor diesem Hintergrund hatte die FDP-Hessen bereits die Unvereinbarkeit von Staats- und Regierungsämtern mit einer solchen Aufsichtsfunktion ihr Landtagswahlprogramm integriert. Eine weitere Maßnahme aus selbigem Programm war die Forderung, dass jede Fraktion maximal eine Person in den Rundfunkrat schicken darf. Auf diese Weise könnte ein effektiver Kompromiss im Spannungsverhältnis von Politik und Medien gefunden werden. Auf Bundesebene gibt es innerhalb der FDP bereits Überlegungen die ähnliche Ziele vor Augen haben. Eines jedenfalls steht für mich fest: Personen, die regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung sind, können nicht in Fernsehräten o.ä. sitzen.

Einen weiteren Aspekt sähe ich persönlich bei der Ausweitung der Kontrollrechte der Rechnungshöfe, denn meine bisherige Erfahrung zeigt, dass unabhängige Kontrolleure in Verbindung mit Transparenz die beste Garantie für gesetzeskonformes Handeln sind.

Auf eine Problematik will ich Sie aber zum Schluss dann noch hinweisen. Die immer so schön daherkommenden Vorwürfe der Selbstbedienung "der Politik" in allen Bereichen klingen ja immer sehr schön. Aber, es ist Aufgabe der Politik Einfluss zu nehmen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Das ist nun einmal der primäre Sinn des Gesetzgebers. Diese Einflussnahme Dritten zu überlassen führt letztlich zu einem demokratischen Legitimierungsdefizit. Mit welchem Recht und mit welcher Pflicht sitzen die jeweiligen Mitglieder der jeweiligen Kontrollgremien denn dort, wenn sie sich letztlich nicht auf den Souverän berufen können.
Was Sie und viele andere zu recht kritisieren ist doch weit mehr die Frage, wie diese Aufgabe von Parlamentariern wahrgenommen wird, dass zu viele "faule" Kompromisse geschlossen werden, dass zu selten die Qualifikation zählt etc....
Dem muss man mit Transparenz und Kontrolle der Parlamentarier begegnen. Sagen Sie Ihren Abgeordneten, die in den Gremien sitzen, was Sie von dem jeweiligen Tun halten, nachdem Sie die Gründe für ihr handeln erfragt haben usw...
Das ist sicher mühsam, aber letztlich demokratiefördernd

Schließlich: Ein weiterer Ansatz wäre es , mit mehr Elementen der direkten Demokratie mehr Einfluss dem Souverän direkt zu geben, als "nur" vermittelnd über den Parlamentarier.

Es grüßt Sie freundlich

Otto Fricke, MdB

P.S. Die Frage der Richterwahl habe ich hier nicht weiter ausgeführt, da Sie
mir nur beispielhaft angeführt schien. Falls ich mich irre...........

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