Ottmar von Holtz, Bundestagsabgeordneter
Ottmar von Holtz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Yintea B. •

Frage an Ottmar von Holtz von Yintea B. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr von Holtz,

ich möchte gerne wissen, wie Sie zur anstehenden Einführung der viel diskutierten Masern-Impfpflicht stehen.

Kennen Sie die Stellungnahme der „Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e.V.“ zu diesem Thema?
Wie schätzen Sie die den Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit in diesem Kontext ein?
Wie ist Ihre Meinung zu der Tatsache, dass wegen fehlender Einzelimpfstoffe indirekt auch eine Impfpflicht für Mumps und Röteln bestünde?
Wie stehen Sie dazu, dass auch der Impfzeitpunkt indirekt vorgegeben ist, wenn das Kind in einer KiTa betreut wird?

Und zuguter letzt: Wie gehen Sie selbst mit dem Thema Impfen um?

Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort,
Yintea Balkema

Ottmar von Holtz, Bundestagsabgeordneter
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Balkema,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Impfen. Die Stellungnahme der "Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung" kenne ich. Ebenso kenne ich aber auch Stellungnahmen der Kinderärztinnen und Kinderärzte, die sich für eine Impfpflicht aussprechen. Diese Expertisen haben wir in unserer Fraktion für unsere Positionsfindung abgewogen und einen Antrag zu Masern und anderen Infektionskrankheiten beschlossen („Masern und andere Infektionskrankheiten endlich eliminieren – Solidarität und Vernunft fördern, Impfquoten nachhaltig steigern“, siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/099/1909960.pdf ).

In diesem Antrag sprechen wir uns unter anderem dafür aus, für Kinder und Beschäftigte einen ausreichenden Impfschutz zur Voraussetzung für den Besuch der Kita zu machen. Uns hat vor allem die Sorge von Eltern überzeugt, dass dadurch Kinder, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen oder weil sie noch zu jung sind, am besten vor der Ansteckung durch Masern geschützt werden können.

Unsere weiteren Vorschläge sind z.B. aufsuchende Impfangebote in Schulen, Kitas, Betrieben usw. und Erinnerungen beim Aufsuchen von Ärztin oder Arzt und Krankenhaus. Wichtig wäre auch, dass Kinderärzte Erwachsene impfen dürfen. Dann können sich nicht geimpfte Eltern zusammen mit ihren Kinder impfen lassen. Für all diese Dinge ist wichtig, dass der öffentliche Gesundheitsdienst wieder gestärkt wird. Er wird seit Jahrzehnten kaputt gespart, es fehlt an Personal - Ärztinnen und Ärzte dort werden schlechter bezahlt. Doch die Gesundheitsämter in den Kommunen können am besten erkennen, wo eine problematische Impflücke besteht und wie sie gezielt angegangen werden kann. Sie kennen die Probleme und können beispielsweise gezielt in Schulen und Kitas gehen oder Impfkampagnen für Erwachsene steuern.

Sie fragen auch nach dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit im Zusammenhang mit dem Impfen. Natürlich wäre eine generelle gesetzliche Impfpflicht – die wir ausdrücklich nicht fordern! - ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Das wird von niemandem bestritten. Die Frage ist daher am Ende, ob dieser Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt wäre. Der Deutsche Ethikrat hält die Regelung einer Impfvoraussetzung für Kitas, wie wir sie vorschlagen, im Gegensatz zu einer „harten Impfpflicht“ für eine „verfassungsrechtlich möglicherweise zulässige Ausgestaltung“ (Deutscher Ethikrat. Impfen als Pflicht? Stellungnahme. Berlin 2019. S. 43).

Da die zu geringen Impfquoten nicht nur Masern, sondern auch andere durchaus gefährliche Infektionskrankheiten wie etwa Mumps oder Röteln betreffen, sind wirksame Schritte für einen möglichst frühzeitigen Aufbau einer Immunabwehr auch gegen diese Erkrankungen sehr wichtig. Die Kombination der Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln in einem einzigen Impfstoff dient diesem Ziel und reduziert gleichzeitig die Zahl der nötigen Injektionen für die zu impfenden Kinder. Aus diesen praktischen Erwägungen heraus empfiehlt auch die Ständige Impfkommission bei der Masernimpfung den so genannten MMR-Impfstoff. Diese Kombinationsimpfstoffe sind nach Ansicht des RKI erprobt, Hinweise auf eine Überlastung der Immunabwehr gibt es nicht. ( Vgl.
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Bedeutung/Schutzimpfungen_20_Ein
waende.html#doc2378400bodyText11 ). Ein Einzelimpfstoff gegen Masern ist daher inzwischen in Deutschland nicht mehr verfügbar. Faktisch entsteht in der Tat eine Art Impfpflicht auch für Mumps und Röteln. Auch hierfür bedarf es wie bei der Masernimpfung einer klaren gesetzlichen Grundlage.

Ich hoffe, dass ich Ihnen unsere Position verständlich darlegen konnte. Weitere Infos zum Nachlesen finden Sie auch unter: https://www.gruene-bundestag.de/gesundheit/impfquoten-nachhaltig-steigern.html

Mit freundlichen Grüßen,
Ottmar von Holtz

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