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Antwort 01.12.2022 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts von Bundesinnenministerin Nancy Faeser befindet sich noch in der internen Ressortabstimmung. Sobald der endgültige Entwurf dem Bundestag  zur Abstimmung vorgelegt wird, wird sich Ihre Frage besser beantworten lassen.

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Antwort 01.12.2022 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein. 

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Antwort 01.12.2022 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein. 

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Antwort 01.12.2022 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nach aktuellem Stand akzeptieren deutsche Behörden eine Einbürgerung "unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit" etwa, wenn eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nach dem Recht des bisherigen Staates nicht möglich ist oder der bisherige Staat die Entlassung regelmäßig verweigert.

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Antwort 22.02.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Leider ist uns in Bezug auf Ihren Einzelfall keine Bewertung bzw. Projektberatung möglich.
Gerne können Sie sich an die Fachagentur Wind wenden und dort beraten lassen.

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Antwort 07.12.2022 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Aufenthaltsdauer bis zur Möglichkeit der Einbürgerung soll von acht auf fünf Jahre verkürzt werden. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll dies nach drei Jahren möglich werden.