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Antwort 15.02.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gerne möchte ich an dieser Stelle auf die ausführliche Antwort meiner Kollegin Katrin Göring-Eckardt verweisen. Siehe: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katrin-goering-eckardt/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-goering-eckardt-warum-unterstuetzt-die-deutsche-regierung-den-adnan-tabatabai-karpo

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Antwort 23.01.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch die Reform des Gesetzesentwurfs des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts hoffen wir auch auf Besserungen im Administrativen.  

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Antwort 11.01.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts liegt federführend im Bundesinnenministerium. Dieser wurde vergangene Woche den anderen Ressorts der Bundesregierung zugeleitet. Nach Zustimmung des Bundestages, rechnen wir mit einer Umsetzung des Gesetzes im 2. Quartal 2023.

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Antwort 11.01.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts liegt federführend im Bundesinnenministerium. Dieser wurde vergangene Woche den anderen Ressorts der Bundesregierung zugeleitet. Nach Zustimmung des Bundestages, rechnen wir mit einer Umsetzung des Gesetzes im 2. Quartal 2023.

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Antwort 11.01.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

ja, die Anzahl der Anträge wird vermutlich steigen, aber durch die Vereinfachungen sollten diese auch schneller bearbeitet werden können. In dem bspw. Mehrstaatigkeit zugelassen wird entfallen aufwendige Überprüfungen, das macht Kapazitäten frei.

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Antwort 11.01.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

die Mehrstaatigkeit soll für alle möglich werden, das bedeutet, dass es keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr braucht. Eine doppelte Staatsangehörigkeit (oder mehrfache Staatsangehörigkeiten) sind dann möglich, wenn auch das Staatsangehörigkeitsrecht der anderen Länder mehrfache Staatsangehörigkeiten zulassen.