Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
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Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden.
Seit Jahren ist er im Übrigen auch Pate der Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh.
Gerne möchte ich an dieser Stelle auf die ausführliche Antwort meiner Kollegin Katrin Göring-Eckardt verweisen. Siehe: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katrin-goering-eckardt/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-goering-eckardt-warum-unterstuetzt-die-deutsche-regierung-den-adnan-tabatabai-karpo
Durch die Reform des Gesetzesentwurfs des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts hoffen wir auch auf Besserungen im Administrativen.
der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts liegt federführend im Bundesinnenministerium. Dieser wurde vergangene Woche den anderen Ressorts der Bundesregierung zugeleitet. Nach Zustimmung des Bundestages, rechnen wir mit einer Umsetzung des Gesetzes im 2. Quartal 2023.