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Omid Nouripour
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Susanne H. •

Hallo Herr Nouripour Ich habe schon lange die neuseeländische Staatsbürgerschaft bin aber in Deutschland geboren und möchte nun eine doppelte Staatsangehörigkeit beantragen...ist das nun möglich? DAN

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen. Die Einbürgerung soll künftig deutlich vereinfacht und die Mehrstaatigkeit ermöglicht werden. Dadurch entfällt beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihre frühere Staatsangehörigkeit/en aufzugeben. Gleichzeitig entfällt beim Erwerb einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit neben der deutschen die Anforderung einer Beibehaltungsgenehmigung, sodass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ohne Einschränkungen aus deutscher Perspektive behalten können - die Zulassung der Mehrstaatigkeit funktioniert also "in beide Richtung".

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/staatsangehoerigkeitsrecht.html

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern wurde veröffentlicht und den Bundesländern sowie Verbänden zur Stellungnahme zugesandt. Darüber hinaus fand im Bundestag eine Aussprache zum Gesetzesentwurf in einer Aktuellen Stunde statt. Bevor der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht wird, wird das Kabinett noch abschließend darüber beraten.

Den detaillierten Referentenentwurf können Sie hier nachlesen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/VII5/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Wir arbeiten daran, die Gesetzesreform schnellstmöglich zu verabschieden. Leider können wir Ihnen derzeit noch kein konkretes Datum nennen. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld.

Freundliche Grüße
Team Nouripour

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