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Omid Nouripour
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Frage von Markus B. •

Frage an Omid Nouripour von Markus B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Im Online-Angebot der FAZ (Link: https://www.faz.net/aktuell/politik/nawalnyjs-stab-gegen-beteiligung-russlands-an-ermittlung-16948939.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE) habe ich folgende Aussage von Ihnen zum Fall Nawalny gefunden: Deren Ausschuss-Obmann, Omid Nouripour, sagte, Ermittlungsergebnisse könnten zwar mit Russland geteilt werden. Es wäre aber „absolut inakzeptabel“, russische Ermittler zu Nawalnyj vorzulassen. „Jemanden erst zu vergiften und dann verhören zu wollen ist ungeheuerlich. Opferschutz muss jetzt die oberste Maxime sein.“
Meine Frage: Woher wissen Sie, dass es Russland war, das für eine Vergiftung Nawalnys verantwortlich ist. Was das deutsche Recht (unschuldsvermutung bis zur erwiesenen Schuld) zu solchen unbewiesenen Behauptungen sagt, sollte Ihnen ja bekannt sein. Ich bitte daher, dass Sie offenlegen, welche Beweise (!) Sie für eine Schuld Russlands haben oder ggf. zu erklären, warum Sie sich im Fall Nawalny nicht an gute (deutsche) rechtliche Grundsätze (Unschuldsvermutung) halten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Berndt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Schauen wir uns die Fakten an: Ein russischer Staatsbürger wurde auf einem russischen Inlandsflug vergiftet. Es wurde ein Nervengift verwendet, dass in Laboren der ehemaligen Sowjetunion entwickelt wurde, dass aufgrund seiner Beschaffenheit nur von offiziellen russischen Stellen gelagert und eingesetzt werden kann und zu dessen Nichtverbreitung Russland sich verpflichtet hat. Dass es sich um das Nervengift Nowitschok handelt, wurde mittlerweile zweifelsfrei von mehreren, voneinander unabhängigen wissenschaftlichen Instituten in Europa sowie der Organisation für das Verbot chemischer Waffen bestätigt.

Hinzu kommt, dass der Fall Nawlany kein Einzelfall ist. Dasselbe Vorgehen gegen Oppositionelle kennen wir bereits von den Fällen Politkowskaja, Estemirowa, Nemzow.

Mit besten Grüßen
Omid Nouripour

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