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Frage von Siedfried S. •

Frage an Oliver Wittke von Siedfried S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Wittke,

haben sie vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung meiner Fragen, wenngleich ihre Antworten mich nicht überzeugen konnten !?. Sie argumentieren: "Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde im Jahr 2003 die bestehende Ungleichbehandlung von freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten beendet. Seit dem 1. Januar 2004 wird einheitlich der volle Beitragssatz angewendet. Zudem wurde eine weitere Ungerechtigkeit beseitigt, indem nunmehr auch auf eine einmalige Auszahlung einer Kapitalabfindung Beiträge zur Krankenversicherung erhoben werden".
Wollte der Gesetzgeber eine " Ungerechtigkeit " durch die Schaffung einer anderen "Ungerechtigkeit", nämlich die nachgelagerte Verbeitragung auf Einmalzahlung bei Direktversicherung ausgleichen ? Wollen sie allen ernstes einen massiven Bruch des Vertrauensschutzes mit einem erheblichen Kostendruck des gesetzlichen Krankenversicherungssystems begründen ? Wann stellt die Politik diesen imaginären Kostendruck denn endlich auf den Prüfstand ?? Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Direktversicherungen keinen Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes erkennen wollte, so astrein war das Gesetz ja nicht, denn immerhin musste für den Bereich der Selbstzahler zur Direktversicherung auf dem gerichtlichen Wege erstritten, deutlich nachgebessert werden, denn die Prämien der Selbstzahler werden nunmmehr zur Ermittlung der Beitragshöhe herausgerechnet! Letztlich würde mich interessieren, ob sie selbst damit einverstanden wären - soweit durch politischen Willen ein Bürgerversicherung für alle rechtswirksam werden sollte - dass auch bei den Politikern und den Beamten sowie Freiberuflern kein Vertrauensschutz in Bezug auf ihre alten KV -und Pflegeversicherungssysteme Geltung haben und auch bei jenen kurzerhand ein Schnitt gezogen werden sollte ?

Nochmals vielen Dank für ihre Mühe, ihnen und ihrer Familie ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest !

Siegfried Schmitz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmitz,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 14. Dezember.

Wie ich in meiner Antwort vom 13. Dezember bereits ausgeführt habe, kommt es nur theoretisch zu einer doppelten Verbeitragung, weil eine Entgeltumwandlung in der Anwartschaftsphase nach § 1 Abs.2 Nr. 3 BetrAVG in Höhe von bis zu 4 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rente gemäß § 14 Abs. 1 S.2 SGB IV bei Direktzusage und Unterstützungskasse bzw. gem. § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV bei Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen beitragsfrei bleibt. Im Klartext heißt das: Die Beiträge sind aus Mitteln geleistet worden, für die der Versicherte bis zum Zeitpunkt der Auszahlung weder Steuern noch Sozialbeiträge geleistet hat.

Daraus ergibt sich auch die Haltung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Aspekt des Vertrauensschutzes hier nicht betroffen ist. Der Versicherte konnte hier nicht auf den Fortbestand privilegierender Vorschriften vertrauen, zumal das System der gesetzlichen Krankenversicherung bereits seit langem unter erheblichem Kostendruck steht und es daher auch immer wieder Bemühungen des Gesetzgebers auf Einnahmen- und Ausgabenseite gibt, auf diese Entwicklung zu reagieren.

Die von Ihnen angesprochene Bürgerversicherung der SPD greift nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu massiv in bestehende private Versicherungsverhältnisse ein, als dass dies mit dem Grundgesetz noch vereinbar wäre. Dies betrifft auch Aspekte des Vertrauensschutzes, die hier deutlich gravierender und mit dem Fall der Direktversicherungen nicht vergleichbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wittke