
Ich nehme Ihre Bedenken ernst und möchte Ihnen im Folgenden darlegen, warum ich den Entschließungsanträgen meiner Fraktion zugestimmt habe und warum die darin enthaltenen Forderungen nicht verfassungs- oder europarechtswidrig sind:
Oliver Vogt
Ich nehme Ihre Bedenken ernst und möchte Ihnen im Folgenden darlegen, warum ich den Entschließungsanträgen meiner Fraktion zugestimmt habe und warum die darin enthaltenen Forderungen nicht verfassungs- oder europarechtswidrig sind:
Ich bin überzeugt, dass dies der Weg sein wird, wie wir die AfD auch ohne ein Parteiverbotsverfahren wieder klein bekommen werden.
Nein, ich unterstütze den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht.
Als Bundestagsabgeordneter für den Mühlenkreis kann ich Ihnen diesbezüglich leider keine Antwort geben, da mir hierzu keinerlei Informationen vorliegen.
Bezüglich des Alkoholkonsums könnte ich persönlich eine Null-Promille-Grenze akzeptieren, wie sie in einigen osteuropäischen Ländern existiert. Doch da wir in einem freiheitlichen Land leben, sollte der Staat diese Freiheiten nur dort einschränken, wo es zum Schutz der Allgemeinheit notwendig ist.