Werden Sie sich im Haushaltsausschuss dafür einsetzen, dass die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen (§23 EStG) erhalten bleibt, wie es der bisherigen Linie Ihrer Fraktion entspricht?
Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 (Kabinettsbeschluss vom 6. Juli) sieht vor, Kryptowerte im Privatvermögen den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen und die einjährige Haltefrist abzuschaffen – eingeplant als Einnahmebaustein von rund einer Milliarde Euro, obwohl die Maßnahme nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist.
Der Blick nach Österreich mahnt zur Skepsis: Dort wurde die Haltefrist 2022 abgeschafft, Krypto-Gewinne werden seither pauschal mit 27,5 % besteuert. Die erhofften Mehreinnahmen blieben aus – selbst im Bullenjahr 2024 kamen nur rund 34 Millionen Euro zusammen. Auf Deutschland übertragen stünde die veranschlagte Milliarde damit auf sehr dünnem Fundament. Hinzu kommt der Systembruch: Gold, Fremdwährungen und andere private Wirtschaftsgüter blieben bei der Jahresfrist des §23 EStG – nur Kryptowerte würden herausgelöst. Ihre Fraktion hat die Haltefrist bislang als bewährte Regelung verteidigt. Ich bitte um Ihre Festlegung, bevor der Haushalt 2027 verhandelt.

