Maßgebend für die Zusammensetzung ist die Landtagswahl. Die Fraktionen entscheiden, welche Mitglieder in der 21. Wahlperiode die jeweilige Partei im Ausschuss vertreten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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