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Oliver Krauß
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Frage von Hermann L. •

Frage an Oliver Krauß von Hermann L. bezüglich Humanitäre Hilfe

Sehr geehrter Herr Krauß,
infolge des sehr hohen Eigenanteils für die Unterbringung meiner Ehefrau in einem Pflegeheim bin ich erheblich in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Meine Frage : Wann wird der Vorschlag des Gesundheitsministers Spahn, im Zuge der Pflegereform u. a. auch den Eigenanteil der Heimbewohner bzw. deren Angehörigen, auf 700,00 € monatlich zu begrenzen realisiert ?
Mit den besten Grüßen aus Rheinbach
H. L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lemmerz,

für die an mich gerichtete Anfrage aus dem Internetportal abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen.

Sie fragen in sehr begründetem Interesse, das ich auch aus persönlichen Erfahrungen nachzuvollziehen vermag und teile. Die Ankündigung unseres Bundesministers für Gesundheit, Herrn Jens Spahn MdB, den Eigenanteil im 36-Monats-Zeitraum zu deckeln, wenn eine Pflege außer Haus notwendig wird, habe ich ebenso wie Sie als weiterhelfend aufgenommen: um unzumutbare, unverschuldete persönliche Belastungssituationen so zeitnah zu erleichtern, wie das verantwortlich zu machen ist. Dass wir über die feste Ankündigung hinaus zügig zu einem gutem Ergebnis kommen, ist mit Sicherheit kein Anliegen, das nur Einzelne trifft. Es fällt in unsere menschliche Mitte.

Sehr gerne würde ich Ihnen in diesem Sinne einen schon verbindlichen Zeitplan mitteilen. Allerdings sprechen Sie mich als Abgeordneten im Landtag von Nordrhein-Westfalen an. Die Anbahnung der Pflegereform, die als auf drei Säulen basierend angekündigt wird, hat vorderhand aber in der Bundes-, nicht in der Landespolitik ihr Auslösezentrum. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich diesbezüglich aus meiner eigentlichen persönlichen Abgeordnetentätigkeit über keine Informationen verfüge, die es mir ermöglichten, Zeitfenster verlässlicher zu bezeichnen.

Im Raum steht die Ankündigung der Regierungskoalition auf Bundesebene, die Umsetzung in der jetzigen Legislaturperiode – bis zum Herbst 2021 – zu forcieren, diesseits der Aufgabenstellungen und Ressourcenbindung, die das ungebrochene Pandemiegeschehen mit sich bringt. Allerdings ist der Berichterstattung über den laufenden Diskurs auf Bundesebene zu entnehmen, dass vorgezeichnete Differenzierungen der Pflegereform nicht unwidersprochen sind und dass mit einer Debatte ohne Kontroverse nicht zu rechnen ist, bei oft grundsätzlich zu hörendem Einvernehmen „in der Sache“. Die Würde, um die es bei der Pflegereform geht, unser menschliches Wohlergehen, verpflichtet selbstverständlich auf eine äußerst gewissenhafte Auseinandersetzung.

Wenn Sie einverstanden sind, biete ich gerne an, dass Sie noch einmal über mein Büro auf mich zukommen und dass wir zur Ausgestaltung der Pflegereform in Kontakt bleiben. Wir könnten uns dann zu kurzfristigen Entwicklungen unkompliziert austauschen, auch wenn die Zuständigkeit auf Ebene des Bundes liegt. Sie erreichen mich über mein Wahlkreisbüro zu üblichen Bürozeiten unter der Rufnummer: 0228/90846 900.

Wollen wir so verbleiben? Das würde mich jedenfalls freuen.

Mit besten Grüßen nach Rheinbach – und mit allen guten Wünschen für Sie und für Ihre Frau!

Oliver Krauß

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