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Oliver Krauß
CDU
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Frage von Felix S. •

Frage an Oliver Krauß von Felix S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kraus!

Sie sind Mitglied im VRS-Verwaltungsrat.
https://sdnet.vrs.de/personen/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcEjYGxlArI5T9I8IKnOhYg
Warum gibt es im Verkehrsverbund Rhein Sieg (VRS) keinen Rabatt auf Vierertickets mehr?
Als Zeitkarteningaber habe ich die Abschaffung des Rabattes verpasst, aber 2019 merkte ich, dass bei der gemeinsammen Busfahrt zum Bahnhof die Mitreisenden für das Vierticket keinen Rabatt mehr bekommen. Der Verkehrsausschuss der Stadt Radevormwald hat sich daraufhin an den VRS gewandt mit der Forderung den Rabatt wieder einzuführen. Die Antwort des VRS war, dass das Tagesticket das Vierticket ersetze. Das Tagesticket ist teurer als zwei einfache Fahrten und damit kein Angebot für die meisten bisherigen Nutzer der Vierertickets. Erst ab 3 Fahrten am Tag lohnt sich ein Tagesticket, die meisten Leute haben aber nur 2 Fahrten am Tag, z.B. zum Wocheneinkauf, zum Sportverein oder zur Musikschule.
Tarifbeispiel, Tarifstand 1.1.19 laut Fahrplanbuch:
2,5 Euro einfache Fahrt in Radevormwald
5,0 Euro Hin- und Rückfahrt
4,0 Euro Hin- und Rückfahrt bei 20% Rabatt für Vierticket
7,3 Euro für ein VRS-Tagesticket
Ist es mit dem Ziel der Verkehrswende vereinbar, regelmäßigen Busbenutzern den Rabatt der Vierertickets zu nehmen und ein viel teureres Ticket als Alternative darzustellen?
Muss es nicht einen Anreiz für regelmäßige Fahrten geben, diese mit dem ÖPNV zurück zu legen?
Ist eine faktische Fahrpreiserhöhung um zusätzliche 20% zu den allgemeinen Fahrpreissteigerungen nicht der falsche Anreiz, der einer verstärkten ÖPNV-Nutzung entgegen steht?
Würden Sie sich dafür einsetzen, dass im VRR und VRS ein Anschlussticket zum Preis einer Kurtstrecke eingeführt, wenn man aus dem Geldungsbereich der Zeitkarte in ein angrenzendes Tarifgebiet fahren will, egal zu welchen Verbund es gehört? Die heutigen Anschlusstickets sind preislich für für solche Fahrten zu teuer. Radevormwald grenzt z.N. an 2 weitere Verkehrsverbünde.

Mit bestem Gruß, F. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Staratschek,

Ihre Anfrage über das Portal „abgeordnetenwatch.de“ habe ich erhalten.

Gestatten Sie mir zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen, die mir wichtig sind. Leistungsstarke Verkehrsnetze mit attraktiven Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs, mit dem Schienenpersonennahverkehr, haben für unser Gemeinwesen übergeordnetes Interesse. Dafür steht unsere Verantwortungsgemeinschaft ein. Aus dem Verkehrsetat des Landes Nordrhein-Westfalen kommen etwa 60 Prozent der Mittel der Leistungsfähigkeit des ÖPNV’s zugute. Darin enthalten ist ein großer Anteil Bundesmittel.

Namentlich in den ländlich geprägten Räumen Nordrhein-Westfalens sind die Qualitätssteigerungen der ÖPNV-Angebote entscheidende Voraussetzung dafür, Teilhabe, Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Erfolg anhaltend zu gewährleisten – und für einen Umstieg zu motivieren. Das ist Rechtfertigungsgrund für den angemessenen Einsatz solidarisch aufgebrachter Gelder. Die Bedürfnisse des ÖPNV‘s, der Nutzer von Bussen und Bahnen, stehen im Vordergrund. Ebenfalls aber ist der Sanierungsstau auf den Straßen aufzulösen. Große Infrastrukturprojekte sind auf die Akzeptanz in der menschlichen Mitte angewiesen. Digitalisierungspotenziale sind zu erwecken.

Die Angebote des ÖPNV‘s sind vielfach nicht kostendeckend aufgestellt. Wo Ticketpreise vergünstigt werden, ist das im gesellschaftlichen Wandel hinsichtlich einer Verringerung des Kostendeckungsgrades zu hinterfragen und in puncto Refinanzierung im Gemeinwesen zu begründen. Neue Tatbestände der Unterstützung müssen verantwortet werden gegenüber anderen Anliegen und Zielgruppen, die mit gleichfalls gutem Grund die Solidarität der größeren menschlichen Gemeinschaft beanspruchen. Ein Beispiel für einen relativ neuen Tatbestand ist das „Upgrade“ zum Azubiticket, mit dem prinzipiell eine Halbierung der Wegekosten für den Auszubildenden einhergehen kann, wenn er dieses nicht verpflichtende Angebot für 20 Euro/Monat zusätzlich zu seinem Azubiticket nutzen möchte. Dies gilt ab dem letzten August 2019: zuzüglich zu der vordem schon bestehenden Landesförderung für die Schüler- und Ausbildungsverkehre, die weiterhin besteht, mit Aufwendung von zuletzt pauschal 130 Millionen Euro im Jahr.

Ein zuverlässiges, vernetztes, unkompliziertes Verkehrsnetz mit einen stärker werdenden ÖPNV, für den die notwendigen Kapazitäten geschaffen werden – der leistungsstark und pünktlich an die Bedarfe anschließt, barrierefrei, mit modernen Bahnen und Bussen, mit einfachen und attraktiven Tarifen, mit Respekt und Anerkennung für die, die die Leistung erbringen, für die Arbeit von Fahr- und Begleitpersonal – ist auf die Investition von vielen angewiesen. Die Politik, die öffentliche Hand, übernimmt Fürsorge für die individuelle Mobilität, frei von staatlicher Bevormundung. Das heißt ausdrücklich nicht, dass das Land oder der Bund alle Aufgaben vor Ort lösen oder sinnvoll diktieren können, wie sie im Einzelfall zu meistern sind. Und die Solidarität im Gemeinwesen entpflichtet nicht von der einzelnen Aufwendung, wenn Leistung, die erbracht wird, in Anspruch genommen wird. Demgemäß sind Angebote wirtschaftlich zu kalkulieren, in Partnerschaft mit den Leistungserbringen und mit Redlichkeit „den anderen“ gegenüber, die im Fall der Unterdeckung einstehen.

Zu Ihrer konkreten Beanstandung bitte ich vorausgehend um Verständnis, dass ich über die systematische Auffassung hinaus auf weitere Informationen angewiesen bin/wäre, um erschöpfend Auskunft geben zu können. Bei der nachstehenden Würdigung verlasse ich mich auf meine richtige Lesart Ihrer Schilderung und ebenfalls auf die Richtigkeit der Informationen, die ich dazu im nachvollziehbaren zeitlichen Zusammenhang einholen/recherchieren konnte.

Von Seiten der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, in der zuständigkeitsgerechten Befassung von Tarif/Vertrieb, wurde mir grundsätzlich bestätigt, dass der Rabatt des 4erTickets in den letzten Jahren im Vergleich zu dem Preis von vier EinzelTickets zurückgenommen wurde. Hintergrund ist die Analyse, nach der bereits im Jahr 2018 der Rabatt beim 4erTicket für die große Mehrzahl der Kundinnen/Kunden keine relevante Größe gewesen ist. Zudem wird Bezug genommen auf eine erst kürzlich durchgeführte Marktanalyse mit dem Ergebnis, dass das 4erTicket nicht vor allem aus Preisersparnisgründen gekauft wurde/wird, sondern „um per Vorverkauf jederzeit per Entwertung über ein nutzbares Ticket verfügen zu können“. Aus fachlicher Sicht wird auf die Verhaltenheit des Arguments hingewiesen, Fahrten im 4erTicket gegenüber den EinzelTickets zu begünstigen: Denn in der fachlichen Bewertung erweist sich auch das 4erTicket vor allem als Produkt für „wirkliche Gelegenheitskunden“.

Auf der anderen Seite wird die zutage liegende Berechtigung Ihrer Frage – „Muss es nicht einen Anreiz für regelmäßige Fahrten geben, diese mit dem ÖPNV zurück zu legen?“ – bestätigt. Den auch vertrieblichen Vorteil macht die dynamische Entwicklung einschlägiger Tarife sichtbar: mit Preisersparnissen aufgrund von Mengenrabatten, die „wirkliche Vielfahrer“ erreichen, durch die günstigen JobTickets oder andere attraktive ZeitTickets. Im vornehmlichen Blick auf „Gelegenheitskunden“, die innerhalb eines Tages viele Fahrten unternehmen, wird auf die Attraktivitätssteigerung des von Ihnen zitierten TagesTickets hingewiesen: mit dem neueren Vorteil durch die Umstellung auf eine 24-stündige Gültigkeit und ebenfalls durch die Praxis einer bewusst unterproportionalen Anpassung der Preise. Eine sich weiter entwickelnde Form des Entgegenkommens für einzelne Fahrten sind die HandyTickets, die erlauben, die geringeren Kosten des elektronischen Vertriebsweges (gegenüber den herkömmlichen Vertriebswegen) über die Preisgestaltung direkt an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben.

Zu dem von Ihnen konkret vorgetragenen Fallbeispiel mit der Relation:

„Tarifbeispiel, Tarifstand 1.1.19 laut Fahrplanbuch:

2,5 Euro einfache Fahrt in Radevormwald

5,0 Euro Hin- und Rückfahrt

4,0 Euro Hin- und Rückfahrt bei 20% Rabatt für Vierticket

7,3 Euro für ein VRS-Tagesticket“

bitte ich Sie, dass Sie zwecks einer Präzisierung noch einmal über mein Abgeordnetenbüro auf mich zukommen, da mir das so in erster Würdigung und in dem von Ihnen aufgezeigten Kontext vorderhand nicht bestätigt wurde. Ich möchte Fehlerquellen aber selbstverständlich ausschließen.

Auch hinsichtlich Ihrer zweiten Fragestellung wäre ich für eine persönliche Kontaktaufnahme über mein Abgeordnetenbüro dankbar, denn der homogene Übergang zu einem ‚angrenzenden Tarifgebiet‘ wird als weitum gewährleistet ins Bild gesetzt, konkret mit den Regelungen unter „Absatz 7.1.2 ‚AnschlussTickets‘ der VRS-Tarifbestimmungen“. Einerseits wird auf die Option des „pauschalen“ AnschlussTickets gedeutet, zu dem benannten Preis in Höhe von 3,90 Euro. Dem Vernehmen wird dieses Ticket als unkomplizierte und preisgünstige Alternative sehr geschätzt. Zweitens aber wird angezeigt, dass auch alle Einzel- und 4erTickets als Anschluss-Fahrkarte funktional sind, wenn eine Fahrt „über den eigentlichen Gültigkeitsbereich“ eines Tickets beabsichtigt ist, „Tarifgebiets-überschreitend“, „auch zwischen VRR und VRS“. Eine kurze Internet-Recherche dazu hat mir Ausschilderungen beispielsweise auf der Präsenz der Stadtwerke Remscheid GmbH gezeigt, Stand 20.02.2020, unter: https://www.stadtwerke-remscheid.de/tickets-tarife. Mit Erläuterungen zu dem „Grenzverkehr“, den Sie ansprechen: „Zwischen vielen benachbarten Städten und Gemeinden der Verkehrsverbünde Rhein-Ruhr (VRR) und Rhein-Sieg (VRS) können Sie den VRS-Tarif nutzen – einfach und grenzenlos! […].“

Sehr geehrter Herr Staratschek, ich verfolge mit Ihnen das Anliegen/Ziel, dass die Angebote des ÖPNV’s leistungsfähig und attraktiv ausgebaut werden. Das ist im Scharnier der von Ihnen zitierten Verkehrswende konkreter Dienst für den Klimaschutz, aber ebenfalls für die Wirtschaftlichkeit, für die Zeitersparnis – und in alldem Dienst an dem Menschen und an allen Generationen. Das Bessermachen des ÖPNV‘s und sein zunehmender Erfolg im Gesamt der Verkehrsmittel führt vor allen Dingen über den Infrastrukturausbau. Jede wünschenswerte Rabatt-Leistung, die im Blick auf den Leistungswert ausgeglichen werden muss, muss diesen Wirkzusammenhang mit einem tendenziell vorausgehenden Investitionsbedarf für einen qualitativ hochwertigen Ausbau vor Augen haben. Dazu muss sich unsere Gemeinschaft verhalten und im dynamischen Umfeld immer neu verabreden.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Krauß

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