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Frage von Ernst H. •

Frage an Oliver Jörg von Ernst H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Jörg,
Ihre Partei hat jahrelang den Anbau von gentechnisch verändertem Mais gefordert und selbst auf staatseigenen Betrieben zugelassen. Im Moment wächst dieser Mais im Landkreis Kitzingen. Die Auswirkungen für die Imker, sowie die Wirkungen auf die konventionelle wie auch die biologische Landwirtschaft sind ja allgemein bekannt. Ihr Parteifreund, Bundesminister Horst Seehofer, muss nun zu dem von ihm genehmigten Genmais MON 810 stehen. Am Donnerstag, 28. August 2008, wurde er in München, vor dem Hofbräukeller, aufgefordert für oder gegen ein Verbot zu stimmen und einen Maiskolben in eine der beiden Schalen einer großen Abstimmungswaage zu legen. Seehofer wich zur Seite aus und legte sich also nicht auf ein Für oder Wider beim Genmais fest.

https://www.campact.de/gentec/tour08/film

und

http://www.campact.de/gentec/tour08/blog

Die Frage ist nun: was passiert mit dem Genmais nach der Ernte, also welcher Verwendung wird er zugeführt? Als jemand, der "mit Kühen aufgewachsen ist", weiß ich, dass bei uns Mais in erster Linie an Rinder verfüttert wird. Geschieht das mit dem MON 810, so nehmen die Tiere das in der Pflanze gebildete Gift mit auf. Hier ergibt sich also die 2. Frage: Bestehen Vorschriften über zulässige Höchstmengen dieses Gifts für Milch bzw. für Rindfleisch, vergleichbar mit der für alle Lebensmittel geltenden Aflatoxin - Verordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Hümmer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hümmer,

ich bin der Auffassung, dass die Sicherheit des Menschen über die Nahrungskette und ganz unmittelbar der Schutz der Umwelt höchste Priorität genießen. Heute können Landwirte und Verbraucher auf Grüne Gentechnik verzichten. Dabei soll es auch in Zukunft bleiben. Dies sichert i.Ü. das Gentechnikgesetz. Ich persönlich, wie auch die CSU rate von dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Für Bayern belegen die Anbauzahlen, dass grüne Gentechnik einen unbedeutenden Anteil am landwirtschaftlichen Gesamtanbau hat. Von ca. 400.000 ha gesamter Maisanbaufläche in Bayern fallen auf den Gentechnisch veränderten Mais MON 810 etwa 15 ha. Das entspricht weniger als 0,004 %. I.Ü. wird in Bayern nur 0,3 % des Deutschen Anbaus des genannten Maises angebaut. Hier handelt es sich also um eine verschwindend geringe Anbauquote. Insoweit könnte tatsächlich aus bayerischer Sicht unproblematisch mit Ausnahme auf den Forschungsbereich auf den Anbau verzichtet werden. Dies ist aber aufgrund der europarechtlichen Vorschriften nicht möglich. Ausschließlich für den kontrollierten Forschungsbereich halte ich persönlich die Anwendung von gentechnisch verändertem Saatgut für akzeptabel, da hier ein dringender Bedarf an Grundlagenforschung besteht. Der Klimawandel wird uns vor große Herausforderungen stellen. Die Welternährungsproblematik wird sich verschärfen. Den Anbau für wissenschaftliche Zwecke halte ich daher für erforderlich. Um hier Auskreuzungen und mitunter negative Einwirkungen zu verhindern, könnte ein gänzlich risikoloser Anbau wohl nur in geschlossen Räumen, wie Gewächshäusern, erfolgen. Meine restriktive Haltung bleibt aber hinter dem EU-Recht zurück. Bekanntlich kommt hier ein Anbauverbot nur in Betracht, wenn gesetzlich festgelegte Abstand zur Nachbarfläche nicht gewahrt wird oder die Meldung an das Standortregister unterlassen wurde. Leider stellt nach den derzeitigen europarechtlichen Vorschriften der Anbau an sich keine Gefahr dar. Dies gilt sogar dann, wenn der der Anbau in der Nähe von naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten oder auch in der nähen von Bienenstöcken befindet. Dies kann Bayern nicht verhindern. Was ich aber in diesem Zusammenhang gemeinsam mit meiner Partei ablehne, ist die Erteilung von Patenten auf Tiere oder Pflanzen.

Einstweilen verbleibt mit freundlichen Grüßen

Oliver Jörg