Antwort 16.02.2026 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.

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Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Es ist jetzt die Zeit für eine dringende Wende in der deutschen und europäischen Syrien-Politik.
Wir müssen eine europäische Alternative zu Palantir an den Start und in den Einsatz bringen.
Unsere Städte und Gemeinden sind dann lebenswert, wenn sich dort alle Menschen offen, frei und sicher bewegen und begegnen können.
Unser klares Ziel ist: Wir wollen auf eine einsatzbereite Alternative umsteigen.