Der Kauf von kritischer Infrastruktur (bzw. von Anteilen an einem Unternehmen, das eine kritische Infrastruktur betreibt) durch Käufer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (bzw. außerhalb des EFTA-Raums) unterliegt der Investitionsprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
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