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Olav Gutting
CDU
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Frage von Alexius H. •

Frage an Olav Gutting von Alexius H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gutting,

mich interessiert, warum Mitglieder Ihrer Parteiim Bundestag für die Beschneidung von Jungen gestimmt haben?
Warum ist Ihre Fraktion vor der Religionslobby eingebrochen? Oder wollte Frau Merkel das Thema einfach vom Tisch haben?

Ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht höher zu werten?
Religionsfreiheit besteht m.E. nicht, wenn er Staat die christl. Kirchen mitfinanziert bzw. pensionierten Kirchenleuten ihre Pensionen bezahlt, Religionsfreiheit besteht m.E. nicht, wenn man ungefragt Kinder tauft und sie in den Schulen mit Religionsunterricht zwangsunterrichtet.
Können Sie verstehen, dass ich unter Religionsfreiheit etwas anderes verstehe- nämlich wirkliche Unabhängigkeit? Wie ist eine solche gegeben, wenn man z.B. in kirchlichen Einrichtungen, die der Staat mitfinanziert, nur mit einer Mitgliedschaft in der Kirche einen Job bekommt und bei Scheidungen den Job ggf. verliert?
Ist eine Trennung von Staat und Kirche gegeben, wenn wir von Parteien regiert werden, die das "C" in ihrem Namen haben? Man stelle sich mal vor, in den Bundestag würde eine Partei einziehen, die sich" Islamische Demokratische Union" nennt.

In einem Buch der " Humanistsichen Union" ist davon die Rede, dass die zwei großen christlichen Kirchen, seit bestehen der BRD, über Kirchensteuer, Staatszuschüsse, über das Pensionsrecht ( auch der einzelnen Bundesländer) einen Billionenbetrag erhalten haben. Sind diese sehr hohen Schätzungen bzw. Angaben Ihrer Meinung nach richtig?

Mit freundlichen Grüßen

Alexius Holzner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Holzner,

mit Dank bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 13. dieses Monats.

Lassen Sie mich darauf wie folgt antworten:

1. Ich kann nicht für meine Fraktionskollegen sprechen, aber für mich steht die körperliche Unversehrtheit über dem Recht auf freie Religionsausübung und dementsprechend habe ich bei diesem Thema auch abgestimmt.

2. Die Trennung zwischen Staat und Kirche ist in Deutschland aus meiner Sicht gewährleistet. Das "C" in der Union steht nicht für Kirche sonst wäre es ein "K". Es steht für das christliche Menschenbild als universellem Wert.

3. Die Kirchensteuer wird lediglich von der Finanzverwaltung für die Kirchen erhoben. Anspruchsinhaber sind die Kirchen. Das sind keine Steuergelder des Staates. Sie können der Verpflichtung, Kirchensteuer zu zahlen, ja auch ganz einfach dadurch entgehen, dass Sie Ihren Austritt aus der entsprechenden Religionsgemeinschaft erklären. Bei der Steuer, die die Finanzbehörde Ihnen abverlangt, sieht das anders aus. Das macht den Unterschied aus, als Steuerbürger können Sie sich nicht ihrer Steuerpflicht durch eine Erklärung entledigen, dem Staat nicht mehr angehören zu wollen.

4. Was das teilweise arbeitnehmerunfreundliche Verhalten kirchlicher Institutionen angeht (Kündigung von Beschäftigten der Kirche bei Scheidung oder bei Kirchenaustritt), bin ich durchaus Ihrer Meinung.

5. Die erheblichen Gelder, die die Kirche vom Staat nach wie vor kassiert, sind eine Folge der um 1800 herum erfolgten Säkularisation. Hier wurde den geistlichen Fürstentümern der weltliche Besitz genommen, d.h. die Bistümer wurden enteignet. Die vermögensrechtlichen Folgen der Enteignungen kirchlicher Güter stellen noch heute in Form der Staatsleistungen ein staatskirchenrechtliches Problem dar.

Beste Grüße
Olav Gutting

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