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Olav Gutting
CDU
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Frage von Irina K. •

Frage an Olav Gutting von Irina K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gutting,

die aktuellen Diskussionen rund um die NSA haben ein für meine Begriffe seit Jahren überfälliges Thema an die Oberfläche gebracht: Warum sind wir noch immer nicht souverän?
Wann werden die alten Besatzungsgesetze aufgegriffen und geändert?
Wann erhalten wir eine richtige Verfassung?
Warum wird das Thema totgeschwiegen?
Dazu würde mich Ihre bzw. die Stellungnahme Ihrer Partei sehr interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

Irina Kretschmer

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kretschmer,

vielen Dank für Ihre Mailzuschrift vom 12. dieses Monats zum Thema „Souveränität“ der Bundesrepublik Deutschland.

Lassen Sie mich dazu wie folgt Stellung nehmen: So leid es mir tut, aber ich kann die von Ihnen getroffenen inhaltlichen Feststellungen nicht nachvollziehen.

Was haben die Ausforschungspraktiken der NSA mit der Frage der Souveränität der Bundesrepublik Deutschlandzu tun. Ich kann Ihnen über die Observationspolitik der Geheim- und Nachrichtendienste nicht viel erklären, weil die jeweiligen Aktivitäten dieser Dienste geheim bleiben und nur den wenigen Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums bekannt werden. Zu Recht! Sonst müssten wir diese Dienste umbenennen. Damit würden sie aber gleichzeitig auch obsolet.

Im Übrigen gibt es auf diesem Gebiet eine umfangreiche internationale Kooperation. Dieser Kooperation ist es - wie Sie sicher wissen dürften - zu verdanken, dass verschiedene terroristische Gruppierungen auf deutschem Boden unschädlich gemacht werden konnten, bevor sie ihre Anschlagspläne in Bundesbahnzügen oder anderswo in die Tat umsetzen konnten.

Mit dem Besatzungs-Bereinigungsgesetz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614), in Kraft getreten am 30 November 2007, wurden die von den Besatzungsmächten erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht) aufgehoben. Dies wiederum bedeutet aber nicht, dass dadurch frühere Rechtszustände in irgendwelchen Verfahrensakten wiederhergestellt werden könnten. Die im Zusammenhang mit dem Besatzungsrecht geschaffenen Tatbestände bleiben von der Aufhebung unberührt. Anderenfalls käme eszu großer Rechtsunsicherheit.

Die BRD ist ein souveräner Staat zumindest seit der Wiedervereinigung. Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Ich weiß um die Diskussion, die mit dem 2plus4 Vertrag aufgekommen ist, und um die Auffassung, dass dadurch die unveränderte Gültigkeit von besatzungsrechtlichen Regelungen des Überleitungsvertrags von 1950 festgeschriebenwurde. Für mich ist das ein akademisches Problem.

Die Verfassungswirklichkeit sieht anders aus. Hier wird auch nichts totgeschwiegen. Das würde ja die Absicht der Politik und der Verfassungsjuristen voraussetzen, eine öffentliche Debatte darüber zu verhindern. Es ist aber genau umgekehrt. Diese von Ihnen vorgetragenen Thesen interessieren die Öffentlichkeit nicht.

Ich frage mich aber, welche Defizite Sie als belastend empfinden, wenn Sie danach fragen, wann erhalten wir eine richtige Verfassung? Haben Sie den Eindruck, dass die im Grundgesetz aufgeführten Rechte und Pflichten für einen demokratischen Rechtsstaat,der allen Bürgern eine Existenz in Frieden und Freiheitermöglichen, nicht ausreichen?

Mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting, MdB

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